Neue Regeln im Zahlungsverkehr (Teil 1)

eingestellt von Christian Splitt am 15. Januar 2018

Neue Regeln im Zahlungsverkehr (Teil 1)

Das müssen Sie wissen!

Seit dem 13 Januar 2018 sind mit der sogenannten PSD2-EU-Richtlinie neue, europaweit einheitliche Regeln für den Zahlungsverkehr in Kraft getreten.

Neue Regeln im Zahlungsverkehr

Die Änderungen betreffen Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen und Online-Banking. Ziel der neuen Regelung ist auf der einen Seite die Förderung von Innovationen und Wettbewerb im Zahlungsverkehr sowie auf der anderen Seite die Stärkung der Rechte und der Rechtssicherheit der Verbraucher.

Auch die gestiegenen Anforderungen an den Datenschutz und die Sicherheit von elektronischen Zahlungen sind berücksichtigt. Von den Neuregelungen sollen insbesondere die Kunden digitaler Bezahllösungen profitieren, die online oder mobil bezahlen möchten.


Neue Vorschriften für Drittdienste

Wenn Sie als Kunde im Rahmen des Online-Banking Drittdienste nutzen und diesem ausdrücklich die Erlaubnis erteilt haben die entsprechenden Kontodaten abzurufen oder Zahlungen auszulösen, sind wir als Sparkasse verpflichtet, diesem Zugang zu Ihrem Zahlungskonto zu gewähren. Da diese Dienste mit der PSD2-EU-Richtlinie (kurz PSD2) gesetzlich reguliert und beaufsichtigt werden, dürfen Kunden gegenüber ihnen auch ihre PIN und TAN einsetzen. Dennoch sollten Kunden darauf achten, dass der gewählte Dienstleister über eine entsprechende Lizenz verfügt und dass die Eingabe von persönlichen Angaben nur auf sicheren beziehungsweise verschlüsselten Webseiten erfolgt.

„Die Europäische Bankenaufsicht und die BaFin führen dazu Verzeichnisse, die auch über das Internet einsehbar sind: Ein europäisches Verzeichnis aller Drittdienste wird von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt. In diesem können Kunden anhand verschiedenster Suchkriterien prüfen, ob der jeweilige Drittdienst auch über eine entsprechende Lizenz beziehungsweise Registrierung verfügt. Die BaFin veröffentlicht Verzeichnisse mit registrierten und lizensierten Drittdiensten. In Zweifelsfällen kann sich der Kunde auch bei der BaFin erkundigen.“ (Quelle: https://bankenverband.de)


Verbraucher haben mehr Rechte

Mit der PSD2-EU-Richtlinie (kurz PSD2) wurden neue Vorschriften für Drittdienste geschaffen. Sie stärkt ebenso die Rechte und Möglichkeiten von Ihnen als Kunde. Unter anderem bei folgenden Punkten:

  • Verkürzung der Erstattungsfrist bei nicht autorisierten Zahlungen
  • Senkung der Haftungsgrenze im Fall von Missbrauch bei Karten- und Online-Banking-Zahlungen
  • Vorreservierung von Kartenzahlungen nur noch mit Zustimmung des Kunden
  • Regelung von Ansprüchen bei verspäteter Ausführung einer Zahlung

Ohne Erlaubnis im Zahlungsverkehr geht nichts

Wenn ein Kunde durch die Weitergabe seiner PIN z.B. einem Zahlungsdienst eine Erlaubnis erteilt, greift dieser auf das Kundenkonto bei der jeweiligen Sparkasse beziehungsweise Hausbank zu. Die hohen Sicherheitsstandards der deutschen Sparkassen und Banken sind hierbei gewahrt. Auch die Daten-Souveränität der Kunden bleibt vollumfänglich erhalten. Der Kunde allein entscheidet, wer oder welcher Dienst seine Kontodaten/Informationen abrufen darf. Dienste, denen keine Erlaubnis und keine Zugangsdaten übermittelten, können grundsätzlich auf kein Zahlungskonto eines Sparkassenkunden zugreifen.


Das Wichtigste auf einen Blick
  • Kunden können einen Drittdienste zur Auslösung von Überweisungen oder zur Abfrage von Kontodaten beauftragen.
  • Die von Kunden beauftragten Drittdienste, sind berechtigt, dessen Kontozugangsdaten, wie zum Beispiel PIN und TAN, abzufragen.
  • Drittdienste sind verpflichtet, die abgerufenen Kundendaten nur für den vorgegebenen – das heißt für den vom Kunden beauftragten Zweck zu verwenden.
  • Drittdienste müssen dafür sorgen, dass die von ihnen abgefragten personalisierten Sicherheitsmerkmale wie Anmeldename, PIN und TAN keinen anderen Parteien zugänglich sind.

 

Sie wollen mehr wissen? Fragen Sie unsere Experten.
„Teil 2“ der Serie: „Neue Regeln im Zahlungsverkehr – Anlegen ohne Strategie

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