Immobilie geerbt – was nun?
Sie haben eine Immobilie geerbt? Dann stellt sich die Frage, was Sie damit anfangen wollen. Möchten Sie selbst einziehen? Suchen Sie einen Mieter? Oder denken Sie an den Verkauf? Sie stehen also vor wichtigen Entscheidungen.
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Vermieten oder verkaufen?
Wenn Sie die geerbte Immobilie nicht selbst bewohnen möchten, können Sie sie vermieten oder verkaufen. Haben Sie die Immobilie nicht allein geerbt? Dann müssen Sie sich mit den anderen Erben einigen. Nach einem Verkauf des Hauses oder der Wohnung wird der Erlös entsprechend aufgeteilt.
Nach dem Erbe: Änderung im Grundbuch
Damit das geerbte Haus oder die geerbte Wohnung in Ihren Besitz übergehen kann, müssen Sie zum Amtsgericht. Legen Sie dort den Erbschein vor. Das Amtsgericht veranlasst, dass Sie im Grundbuch der Immobilie eingetragen werden.
Die Änderung im Grundbuch sollten Sie innerhalb von zwei Jahren durchführen. Denn dann ist sie kostenlos. Wenn Sie die geerbte Immobilie verkaufen, erledigen das unsere Immobilienmakler für Sie.
Die geerbte Immobilie besichtigen
Nach Möglichkeit sollten Sie die geerbte Immobilie schnell besichtigen. Denn als Eigentümer tragen Sie die Verantwortung dafür, auch wenn Sie sie noch nie gesehen haben. Prüfen Sie, ob das Grundstück sicher ist. Das Gelände ist nicht ausreichend gesichert und jemand verletzt sich? Dann kann es sein, dass Sie haftbar sind.
Im Winter müssen Sie angrenzende Wege außerdem von Schnee und Glatteis befreien.
Die geerbte Immobilie renovieren
Sie möchten eine geerbte Immobilie verkaufen oder vermieten? Dann brauchen Sie einen Energieausweis. Ein bedarfsorientierter Energieausweis analysiert die Bausubstanz und die Heizung. Sie finden darauf außerdem konkrete Vorschläge, wie Sie die Energieeffizienz Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung verbessern können. So sparen Sie Energie und schonen außerdem die Umwelt.
Für die energetische Sanierung erhalten Sie eventuell staatliche Förderungen.
Kosten im Zusammenhang mit der Erbschaft
Für Ihre geerbte Immobilie kann eine Erbschaftssteuer anfallen. Das hängt davon ab, ob der vom Finanzamt ermittelte Wert des gesamten Nachlasses einschließlich der Immobilie oberhalb des relevanten Steuerfreibetrags liegt. Der Steuerfreibetrag variiert je nachdem, in welchem Verwandtschaftsverhältnis Sie zum Verstorbenen stehen. Auch für Lebensgefährten und Freunde ist die Höhe des Freibetrags entsprechend geregelt.
Als Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung zahlen Sie außerdem Grundsteuer. Grunderwerbsteuer wird nicht fällig. Informieren Sie sich, welche Kosten außerdem gegebenenfalls für Wohngeld (bei Wohnungen), Müll (bei Häusern) und Versicherungen auf Sie zukommen.
Spezialfall: Erbe einer Immobilie ausschlagen?
Das Haus oder die Wohnung ist in erschreckendem Zustand? Oder hoch verschuldet? Sie müssen die Erbschaft nicht annehmen. Nachdem Sie offiziell von Ihrer Erbschaft erfahren haben, können Sie das Erbe innerhalb von sechs Wochen ausschlagen. Nicht möglich ist es hingegen, nur einen Teil der Erbschaft anzunehmen.
Quelle: Sparkassen-Immobilien
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