Bürger- und Themenstiftungen trafen sich zum Erfahrungsaustausch
Erfahrungsaustausch der Bürger- und Themenstiftungen
Stiftungen sind langfristig angelegt
Jede Gemeinde im Landkreis Fürth als auch die Stadt Fürth hat inzwischen ihre Bürgerstiftung. Mit ihr werden lokale Projekte, die über die Aufgaben der Gemeinden hinausgehen, unterstützt. Das können Familien in Not sein, primär aber eher langfristige Initiativen wie die Unterstützung von den Kinderfeuerwehren, der Unterhalt vom Jugend- oder Seniorenbus oder die Förderung von Vereinen.
Stefan Hertel, Abteilungsleiter Private Banking und Vermögensberatung der Sparkasse Fürth, begrüßte die Teilnehmer und unterstrich, wie wichtig Bürgerstiftungen heute sind. Er machte aber auch deutlich, dass die Bürgerstiftungen kein Instrument der Gemeinden seien. Der von den Entscheidungen der Gemeinde unabhängige und aus Vertretern der Gemeinde als auch der Bürgerschaft gebildete Stiftungsrat entscheidet über die Verteilung der Mittel. Bürgerstiftungen engagieren sich folglich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen in einem geographisch begrenzten Raum und sind in der Regel fördernd und operativ für alle Bürger ihres Einzugsgebietes tätig. Sie handeln dabei unabhängig, autonom und gemeinnützig. Im Gegensatz zur Spende ist das Engagement in eine Bürgerstiftung langfristig angelegt. Bürgerinnen und Bürger können durch Zustiftungen den Grundstock und damit das Vermögen einer Stiftung erhöhen. Dieses Vermögen bleibt somit dauerhaft erhalten, nur aus den Erträgen werden Projekte und Initiativen gefördert. Umso höher das Vermögen ist, umso höher ist die Ausschüttung.
Angeregte Diskussionen beim Erfahrungsaustausch
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutierten sehr angeregt verschiedene Maßnahmen, insbesondere die Verankerung in der Gemeinde und die Außendarstellung über die unterschiedlichen Kanäle. Hier bildet die Website der Stiftergemeinschaft Fürth die Basis. Alle Stiftungen werden dort vorgestellt. Genauso wichtig ist aber auch die Präsenz in der Gemeinde. Es zeigt sich, dass Bürgerstiftungen von vielen Bürgerinnen und Bürger positiv wahrgenommen werden. Gerade das Thema Testamentsspende gewinnt – auch bei den Themenstiftungen – immer mehr an Bedeutung. Dabei wird die Stiftung per Testament oder Erbvertrag zur Erbin oder Vermächtnisnehmerin. Das kann das gesamte Erbe betreffen oder nur einen Teil. Viele teilen, wenn genügend Masse vorhanden ist, den Nachlass auf. Der eine Teil geht somit an die Familie oder an Menschen, die einem nahe stehen, der andere etwa an die Bürgerstiftung der Gemeinde, eine Themenstiftungen oder an die eigene Stiftung.
Die Möglichkeiten sind dabei vielfältig, im Mittelpunkt steht immer der Wunsch, auch über den Tod hinaus positiv zu wirken. Ein Stiftungsrat wacht, wie bei allen Stiftungen der Stiftergemeinschaft, dauerhaft darüber, dass die Erträge entsprechend dem letzten Willen der verstorbenen Person verwendet werden.
Im nächsten Jahr soll es daher wieder einen Erfahrungsaustausch geben, ganz nach dem Motto der Stiftergemeinschaft „Gemeinsam mehr erreichen“.
Quelle: www.die-stifter.de
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