Wenn die Eltern ins Pflegeheim kommen, kann das schnell teuer werden.

Wie werden immer älter und immer mehr Menschen leben in Alten- und Pflegeheimen. Laut Statistischem Bundesamt wurden Ende 2015 rund 780.000 Pflegebedürftige in Pflegeheimen vollstationär betreut.

Kinder sind gesetzlich verpflichtet im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Elternunterhalt zu sorgen. Die wichtigsten Informationen im Vortrag bei der VHS Langenzenn.

Was aber passiert, wenn Rente und Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die Heimkosten zu decken? Zunächst übernimmt der Staat die Kosten, die Sozialämter allerdings verlangen einen Teil der Kosten von den unterhaltspflichtigen Kindern zurück.

Elternunterhalt: Kinder müssen zahlen

Denn Kinder sind gesetzlich verpflichtet im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Unterhalt der Eltern zu sorgen – selbst wenn es schon seit längerer Zeit keinen Kontakt mehr gibt. Ob Kinder tatsächlich Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von deren Einkommen und Vermögen ab. Vom bereinigten Nettoeinkommen wird nach der Düsseldorfer Tabelle 2018 ein Selbstbehalt von mindestens 1.800 Euro abgezogen. Der erhöhte Selbstbehalt für eine Familie liegt bei 3.240 Euro. Übrigens: Kinder müssen auch auf das eigene Vermögen zurückgreifen, um den Unterhalt an die Eltern zu zahlen. Wie hoch letztendlich der Betrag ist, hängt von vielen Faktoren ab. Die Situation aber kann im Fall der Fälle belastend für alle werden. Denn einerseits will und muss man oft noch die eigenen Kinder unterstützen, möchte aber auch für seine eigene Altersvorsorge etwas machen. Das ist ein finanzieller Spagat, der einen schnell an die Grenzen bringt.

Vortrag in der VHS Langenzenn verschafft Klarheit

Am Mittwoch, 6. Februar 2019, wird Rechtsanwalt Werner Nied einen fundierten Überblick zum Thema „Das Wichtigste zum Elternunterhalt“ geben. Sein Vortrag beginnt um 17:00 Uhr und dauert ca. 90 Minuten. Der Vortrag ist kostenfrei und findet im Großen Saal des Bürgerhauses statt. In vielen Praxisbeispielen wird Werner Nied das Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten und helfen, den Rahmen abzustecken. Nutzen Sie diese Gelegenheit sich bei einem erfahrenen Spezialisten umfassend zu informieren und sich mit Experten vor Ort auszutauschen.

Hier geht es zur Anmeldung.

 

Die Veranstaltung auf einen Blick:

Termin: Mi. 06.02.2019 17:00 – 18:30 Uhr
Kosten: 0,00 €
Dozent: Rechtsanwalt Werner Nied
Kursort: Bürgerhaus; EG, großer Saal, Friedrich-Ebert-Str. 7, 90579 Langenzenn
Weitere Informationen  auf der Website der VHS Langenzenn

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