Neues im April 2021

Viele Arbeitnehmer/-innen erhalten ab dem 1. April mehr Geld. Beim Impfen soll es vorangehen, da Hausarztpraxen nach Ostern die Impfzentren unterstützen können. Und auch beim Führerschein gibt es Neuerungen.

Bild-Quelle: Sparkasse.de

Der April hält wieder einige Änderungen bereit – die Neuigkeiten im Überblick

April, April, der Computer macht, was er will

Alle Jahre wieder ist Vorsicht beim Öffnen von E-Mails geboten. Internetkriminelle nutzen daher gern Tage wie den 1. April, um vermehrt Schadsoftware durch vermeintlich witzige E-Mail-Anhänge wie Fotos und Videos oder Links mit Aprilscherzen an ahnungslose Bürgerinnen und Bürger zu verschicken. Schützen Sie Ihre Daten und seien Sie bei Post von unbekannten Absenderinnen und Absendern an diesem Tag einmal mehr besonders aufmerksam.

 

Impfungen in den Hausarztpraxen starten nach Ostern

Bund und Länder haben am 19. März 2021 auf dem Impfgipfel beschlossen, dass Hausarztpraxen ab dem 5. April mit dem Impfen starten können, um die Impfzentren zu unterstützen und den Impfprozess in Deutschland zu beschleunigen. Die Praxen sollen zunächst besonders gefährdete Personen impfen.

Die Liefermenge an Impfstoffen an die Praxen scheinen anfänglich aber noch überschaubar zu sein. Pro Woche soll jede Praxis zunächst circa 20 Impfdosen erhalten, so der Beschluss. Nach und nach soll dann aufgestockt werden. Später sollen dann auch Fach- und Betriebsärzte in den Impfprozess einbezogen werden. Ziel ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern im Sommer ein Impfangebot machen zu können.

 

Mehr Geld in der Pflegebranche und im öffentlichen Dienst

Am 1. April steigt der Mindestlohn in der Pflegebranche.

  • Bei Pflegehilfskräften steigt dabei der Mindestlohn von 11,20 Euro auf 11,50 Euro (Ost) und von 11,60 Euro auf 11,80 Euro (West).
  • Für Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung steigt der Mindestlohn auf 12,50 Euro (West) beziehungsweise 12,20 Euro (Ost).
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Auch die rund 2,3 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen dürfen sich ab 1. April über mehr Geld freuen. Die Löhne und Gehälter werden um 1,4 Prozent angehoben, mindestens aber um 50 Euro bei niedrigen Einkommen.

  • Azubis bekommen 25 Euro mehr.
  • Im April 2022 folgt dann die zweite Stufe der Entgeltsteigerungen um 1,8 Prozent. Auszubildende erhalten dann weitere 25 Euro.

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Alterssicherung für Landwirte

Die Einkommensgrenzen von Landwirten und Landwirtinnen für einen Anspruch auf Zuschuss zum Beitrag der Alterssicherung werden ab 1. April 2021 deutlich angehoben und dynamisch ausgestaltet.

So sollen in Zukunft mehr einkommensschwächere Landwirtinnen und Landwirte von der finanziellen Entlastungswirkung des Beitragszuschusses profitieren. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Änderung der Führerscheinprüfung hebt Automatikbeschränkung auf

Am 1. April 2021 tritt die neue Automatikregel bei der Fahrerlaubnisprüfung für die Fahrerlaubnisklasse B in Kraft.
Von nun an ist es möglich, den Praxisteil zum Führerschein in einem Pkw mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass die Fahrerlaubnis auf das Führen solcher Fahrzeuge beschränkt wird.

Die neue Regelung ist allerdings an Voraussetzungen gebunden, wenn Personen mit „Automatikausbildung“ anschließend auch Autos mit Schaltung fahren wollen. Dazu gehört eine Schulung in einer Fahrschule im Umfang von mindestens 10 Stunden (à 45 Minuten) sowie eine 15-minütige Testfahrt.

Bewerberinnen und Bewerbern müssen nachweislich in der Lage sein, ein Kraftfahrzeug der Klasse B sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.

 

Mehr Arbeitsschutz in der Fleischindustrie

Nach dem Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie ab Januar 2021 gilt ab dem 1. April 2021 auch ein weitgehendes – und unter strengen Auflagen kontrolliertes – Verbot von Leiharbeit. Das heißt, die Schlachtung und Zerlegung von Tieren darf dann ausschließlich von Personen vorgenommen werden, die zum Stammpersonal des jeweiligen Betriebs gehören.

Von dem Verbot sind Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten ausgenommen.
Eine Ausnahmeregelung für tarifgebundene Inhaberinnen und Inhaber, die auf drei Jahre befristet ist, macht es allerdings möglich, den Aufwand bei Großanfragen im Bereich der Fleischverarbeitung durch Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter aufzufangen.

Hintergrund der Verbote ist ein neues Arbeitsschutzkontrollgesetz, das ab Januar 2021 in Kraft getreten ist. Die Fleischwirtschaft mit ihren mangelhaften Arbeitsbedingungen war verstärkt im Frühjahr 2020 aufgrund der Vielzahl von Covid-19-Infektionen in Fleischwirtschaftsbetrieben in den Fokus der Öffentlichkeit geraten. Die Bundesregierung sah sich daraufhin zum Handeln gezwungen.

Die Neuregelungen sollen unter anderem Ausbeutungen und die prekären Anstellungsverhältnisse in der Fleischindustrie unterbinden und für mehr Arbeits- und Gesundheitsschutz sorgen.

 

Obergrenze für bestimmte Fettsäuren in Lebensmitteln

Bestimmte Lebensmittel enthalten neben den natürlichen Fetten auch sogenannte industriell hergestellte Transfette. Das sind ungesättigte Fettsäuren, die bei der Teilhärtung von Pflanzenölen entstehen. Transfettsäuren können sich negativ auf die Gesundheit auswirken. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung lassen sie den Cholesterinspiegel im Blut ansteigen und stehen in Zusammenhang mit einem erhöhten Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Folgenden Lebensmittel sind betroffen:

  • Stark frittierte Produkte wie beispielsweise Pommes und Kartoffelchips
  • verschiedene Backwaren wie Croissants, Donuts, Kekse
  • Brat- und Küchenfette wie Margarine

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Daher wird ab dem 2. April EU-weit eine Obergrenze für industriell hergestellte Transfettsäuren in Lebensmitteln eingeführt. In den Handel dürfen dann nur noch Produkte, die weniger als zwei Prozent beziehungsweise höchstens 2 Gramm pro 100 Gramm Fett industriell hergestellte Transfette enthalten.

In Deutschland gilt allerdings weiterhin keine Kennzeichnungspflicht über vorhandene Fettmengen. Wollen Sie auf Nummer sichergehen, achten Sie bei den Zutaten auf den Hinweis „teilgehärtet“ bei Fetten und Ölen. Das kann auf enthaltene Transfettsäuren hindeuten. Bei vollständig gehärteten Fetten sind Transfettsäuren nach der Härtung dann weitestgehend wieder abgebaut und stellen kein Problem dar.

 

Quelle: Sparkasse.de
(Stand: 22.03.2021)

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