Sparkasse Fürth informiert rund um SCHUFA und Kreditschutz
Aus welchen Gründen auch immer zusätzliche Liquidität benötigt wird: Ein Kredit schafft Abhilfe. Es kommt aber auch immer wieder vor, dass einzelne Darlehensanfragen abgelehnt werden – selbst bei festen Einkommen.
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Gemäß deutschem Kreditwesengesetz darf nur dann ein Verbraucherkredit abgeschlossen werden, wenn „keine erheblichen Zweifel“ an der Kreditwürdigkeit des Antragsstellers bestehen. Das bedeutet: Jedes in Deutschland tätige Geldinstitut, ganz gleich ob Sparkasse, Privat-, Genossenschafts- oder Online-Bank, ist dazu verpflichtet, vor Kreditvergabe eine Kreditwürdigkeits- beziehungsweise Bonitätsprüfung zu machen. Das gilt für jede Art von Kredit.
Vermeidung der Überschuldung
Durch diese Prüfungspflicht will der Gesetzgeber sicherstellen, dass der Kreditnehmer nicht in die Überschuldung abgleitet. Sie ist also eine Form von Verbraucherschutz. Im Rahmen dieser Prüfung nimmt das Kreditinstitut die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers, sprich Einkommen, Schulden und Vermögen unter die Lupe.
Dabei setzt jede Bank, jede Sparkasse und jeder andere Kreditgeber auf unterschiedliche Kriterien für die Bewilligung von Krediten. Einer der ausschlaggebenden Faktoren ist jedoch die Bonitätsbewertung bei der SCHUFA: Ein negativer SCHUFA-Eintrag beziehungsweise ein schlechter SCHUFA-Score stellt ein erhöhtes Risiko für den Kreditgeber dar und kann deshalb im Einzelfall auch zur Ablehnung des Antrags führen.
SCHUFA: statistische Angaben zur Zahlungsfähigkeit
SCHUFA steht für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Hier werden relevante Daten gesammelt, die den Einzelnen zu bestimmten Anlässen als zahlungsfähig ausweisen. Die Vertragspartner der Schufa Holding AG, zu denen auch Banken und Sparkassen gehören, erhalten so Informationen zur Bonität von Vertragspartnern.
Die Erstellung des SCHUFA-Scores basiert dabei auf statistischen Werten, auf Erfahrungswerten und vor allem auf den von Banken, Versicherungen, Leasingunternehmen oder Versandhändlern übermittelten Werten zu einer Person. Mit der Abfrage bestimmter zahlungsrelevanter Angaben berechnet die SCHUFA eine individuelle Wahrscheinlichkeit für das zuverlässige Zahlungsverhalten eines Kreditinteressenten.
Dabei stehen Negativangaben noch drei Kalenderjahre nach Erledigung in einer Akte. Erst danach erholt sich das Scoring, die Kreditwürdigkeit steigt wieder.
Übrigens: Mit dem SCHUFA-BonitätsCheck weist man Dritten gegenüber schnell und direkt nach, dass man kreditwürdig ist. Sparkassenkundinnen und -kunden können das Dokument einfach online beantragen und als PDF weiterleiten.
Woher bekommt die SCHUFA Informationen?
Sobald Kunden einem Kreditgeber die sogenannte Schufa-Klausel unterschreiben, gestatten sie ihm zum einen, Informationen über sie zu ermitteln, und zum anderen Daten über sie an die Schufa weiterzugeben. Verweigern sie dies, etwa aus datenschutzrechtlichen Gründen, müssen sie damit rechnen, dass kein Kreditvertrag zustande kommt. Dabei sind Kreditgeber nicht nur Banken und Sparkassen, sondern auch Versandhäuser, Telekommunikationsdienstleister und eCommerce-Unternehmen.
Gut zu wissen: Ein schlechter SCHUFA-Score führt nicht automatisch zu einer Kreditabsage. In die Entscheidung fließen immer auch andere Kriterien mit ein, wie die Einkommens- oder Arbeitsplatzsituation sowie die Kredithistorie des Antragsstellers. Es liegt daher immer auch im Ermessen der Sparkasse oder Bank, die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers zu beurteilen.
Bereits bei der Kreditanfrage sollten die angeforderten Unterlagen vollständig vorliegen. In vielen Fällen vermeidet das bereits eine mögliche Ablehnung des Kreditantrags.
Sparkasse Fürth, Thomas Mück, Leiter Marketing.
Sparkasse Fürth, Angelika Uebelacker, Marketing.
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