Neues im April 2022

Hier und da ein paar Euro mehr im Geldbeutel, Urlaubstage sparen durch die Osterfeiertage oder die beginnende Spargelsaison genießen: Der April hält einige Neuerungen bereit. Welche das noch sind, lesen Sie hier.

Höhere Löhne, Bezüge sowie Umzugszuschüsse füllen das Portemonnaie

Das Wichtigste in Kürze:

  • Zeitarbeitende und verbeamtete Personen dürfen sich über neue Regelung für Löhne und Bezüge freuen. Müssen Sie berufsbedingt umziehen? Auch dafür erhalten Sie nun mehr Geld.
  • Spargelsaison – Frischen Spargel gibt es ab jetzt wieder im Supermarkt und auf dem Wochenmarkt. Verbraucher und Verbraucherinnen müssen sich jedoch auf höhere Preise für das Frühlingsgemüse einstellen.
  • Dafür können Sie bei unserer Frühjahrsaktion sparen und reichlich Preise gewinnen. Wir drücken die Daumen!
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Corona und Finanzen

Ein Ende der Pandemie ist noch nicht in Sicht. Zwei gesetzliche Neuerungen gibt es jedoch:

  1. Personen im Angestelltenverhältnis können noch bis Ende März einen steuer- und sozialversicherungsfreien Corona-Bonus von ihrem Arbeitgeber erhalten. Das gilt bei Beträgen bis zu 1.500 Euro. Ab April entfällt diese Sonderregelung.
  2. Der Bundestag hat die Kurzarbeiterregelungen im Zuge der Corona-Pandemie bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Sobald mindestens 10 Prozent der Mitarbeitenden von firmenseitigen Engpässen betroffen sind, kann Kurzarbeit angemeldet werden. Die maximale Bezugsdauer liegt weiterhin bei 28 Monaten.
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Höhere Umzugspauschale für berufsbedingte Ortswechsel

Planen Sie einen berufsbedingten Umzug? Dann können Sie die Kosten über die Umzugspauschale in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Die Pauschale steigt für Single-Haushalte von 870 auf 886 Euro. Für Eheleute, eingetragene Lebenspartnerschaften und Kinder erhöht sich der Betrag um 10 Euro auf 590 Euro. Um die Höhe der Pauschale zu ermitteln, müssen Sie in der Steuererklärung den Tag des eigentlichen Umzugs angeben.

Falls Ihr Kind oder Ihre Kinder aufgrund des Umzugs Nachhilfe in Anspruch nehmen müssen, können Sie die Kosten, bis zu 1881 Euro, in der Steuererklärung geltend machen.

Löhne für Zeitarbeitende steigen

Der Mindestlohn von 9,82 Euro gilt seit dem 1. Januar 2022. Zeitarbeitende stehen ab dem 1. April 2022 mindestens 10,88 Euro pro Stunde zu.

Höhere Bezüge für verbeamtete Personen

Auch im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen gelten ab dem 1. April 2022 neue Regelungen. Die Bezugszahlungen steigen um 1,8 Prozent. Auszubildende bekommen 25 Euro mehr pro Monat.

28. April – Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Dieser Tag gilt jährlich der Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Den Sparkassen liegt das Wohlergehen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Herzen. Deswegen unterstützen und fördern sie eine gesunde Work-Life-Balance.

Neuerungen bei der Sozialversicherungspflicht für Selbständige

Im April ändert sich auch das Statusfeststellungsverfahren für Selbständige. Über dieses Verfahren wird eruiert, welcher Sozialversicherungsstatus gilt und ob man sich in einer festangestellten Beschäftigung oder einer Selbstständigkeit befindet. Auch als selbstständig arbeitende Person sind Sie sozialversicherungspflichtig. Ab dem kommenden Monat wird nicht mehr nach Art der Beschäftigung, sondern lediglich nach dem Erwerbsstaus entschieden, ob Sie selbstständig sind oder nicht. Mehr zum Statusfeststellungsverfahren lesen Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.

Risikopuffer für Wohnimmobilienkredite

Der Wunsch der Menschen in Deutschland nach den eigenen vier Wänden ist ungebrochen. Die Anzahl der Kreditanfragen für Immobilien steigt, die Preise ebenso. Für einen weiteren Schub dürfte eine neue Vorgabe der Finanzaufsicht Bafin sorgen: Ab 1. April müssen Banken und Sparkassen einen zusätzlichen Kapitalpuffer haben. Zwei Prozent der Wohnimmobilienfinanzierung müssen sie daher demnach aus ihrem Eigenkapital zurücklegen.

Das Osterfest steht vor der Tür

In allen Bundesländern sind dabei Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag, gesetzliche Feiertage. Falls Sie noch keinen Osterurlaub eingereicht haben, empfehlen wir Ihnen in der Zeit vom 9. April bis zum 18. April freizunehmen. So genießen Sie 10 freie Tage, benötigen dafür aber nur 4 Urlaubstage.

giropay-Frühjahrsaktion & Ostergewinnspiel

Sparen und gewinnen können Sie dabei mit uns und unserer giropay-Frühjahrsaktion. Einfach online mit giropay bezahlen und bis zum 19. April exklusive Frühlingsrabatte bei vielen attraktiven Marken sichern. Beim großen giropay-Ostergewinnspiel haben Sie vom 09.–18. April außerdem täglich die Chance, viele tolle Preise zu gewinnen – vom E-Roller bis zum giropay-Guthaben. Jetzt mitmachen!

Trotz der Feiertage ist Vor- und Nachsicht geboten. Die hohen Corona-Inzidenzen halten laut Einschätzung des Virologen Christian Drosten bis etwa Mitte April an. Halten Sie sich deswegen zu Ihrem eigenen Schutz und dem Ihrer Mitmenschen an die bekannten Abstands- und Hygieneregeln, auch wenn ab dem 2. April flächendeckende Lockerungen geplant sind.

Spargelsaison – Ein Festmahl für die Feiertage

Erste Stangen aus dem Gewächshaus liegen schon in den Supermärkten. Die regionale Spargelernte im Freiland (Spargelsaison) beginnt in den kommenden Tagen. Verbraucher und Verbraucherinnen müssen sich dabei laut des Verbands Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer in diesem Jahr auf höhere Preise einstellen. Durch die stark angestiegenen Preise für Rohstoffe und Produktionsmittel, Lohnerhöhungen und Ausgaben für den Infektionsschutz steigt der Preis im Supermarkt.

Wussten Sie, dass auch die Schalen der Spargelstangen zu leckeren Gerichten verarbeitet werden können? Ein Spargelsud als Soßenbasis, eine leckere Spargelsuppe oder auch ein Risotto lassen sich dabei mit dem vermeintlichen Abfall kochen. So genießen Sie vielfältige Speisen mit dem Saisongemüse und können dabei etwas Geld sparen.

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Quelle: Sparkasse.de
(Stand: 30.03.2022)

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