Die besten Förderungen von Staat und Arbeitgeber
Ob für eine zusätzliche Rente im Alter oder den Kauf einer eigenen Immobilie – mit Förderungen von Staat und Arbeitgeber kommt man schneller ans Sparziel.
►
.
Mit Extrageld fürs Alter oder für die eigene Immobilie sparen
Es gibt eine ganze Reihe von Zuschüssen und natürlich passt nicht jede Art der Förderung zu jedem Menschen. Ein wichtiger Grundsatz gilt jedoch für alle: Je früher man anfängt, desto besser. Ein langer Zeithorizont sorgt dank Zinseszinseffekt dafür, dass man möglichst viel Gewinn machen kann– und gleicht nebenbei noch Kursschwankungen aus.
Förderungen von Staat für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger
Der Einstieg ins Berufsleben ist für viele junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein großer Schritt. Oft muss bereits vorab eine ganze Menge Papierkram erledigt werden: Die Unterlagen zur Krankenversicherung müssen vorliegen, die Sozialversicherungsnummer herausgesucht werden – und der Arbeitsvertrag will nicht nur gelesen und unterzeichnet, sondern auch verstanden werden. Was viele junge Menschen nicht wissen: Bereits der Arbeitsvertrag enthält wichtige Informationen zu Förderungen vom Arbeitgeber.
Dort steht nämlich, ob der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) anbietet. Das sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers von bis zu 40 Euro im Monat.
Dieses Extrageld des Arbeitsgebers lässt sich zum Beispiel im Rahmen eines Fondssparplans oder eines Bausparvertrags nutzen. Außerdem beteiligt sich der Staat mit der sogenannten Arbeitnehmersparzulage – eine Prämie von bis zu 43 Euro bei Bausparverträgen. Eine größere Chance auf eine gute Rendite hat, wer die VL in einen Fonds investiert. Dann legt der Staat bis zu 80 Euro drauf.
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine weitere Möglichkeit für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger, Extrageld von Arbeitgeber und Staat zu bekommen. Besonders die großen Traditionsunternehmen bieten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine sogenannte arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge an, eine Art Betriebsrente. Zwar muss diese noch versteuert werden, es handelt sich aber trotzdem um Extrageld.
Bietet der Arbeitgeber keine betriebliche Altersvorsorge an, muss zumindest eine Entgeltumwandlung möglich sein. Auch in diesem Fall erhält man Extrageld vom Arbeitgeber – und kann es mithilfe einer Direktversicherung gewinnbringend anlegen.
Förderungen für Familien mit Kindern
Auch Familien mit Kindern werden besonders gefördert – zum Beispiel durch die Riester-Rente. Sinnvoll ist diese Form des Sparens vor allem für Familien mit mehreren Kindern. Für jede erwachsene Person, die „riestert“, gibt es vom Staat eine Erwachsenenzulage von 175 Euro im Jahr. Dazu kommen jährlich 300 Euro Förderung pro Kind.
Die Voraussetzung für Riester: Man muss einen Eigenbetrag leisten, um die Förderung zu erhalten. Die Summe dieses Eigenbetrags und der staatlichen Zulagen sollten zusammen vier Prozent des eigenen Bruttoeinkommens betragen – dann gibt es den vollen staatlichen Zuschuss. Der Maximalbetrag sollte allerdings 2.100 Euro nicht überschreiten. Zwar kann mehr eingezahlt werden, aber es gibt trotzdem keine höhere Förderung. Den vollen Betrag zu „riestern“ lohnt sich in jedem Fall – eine Familie mit drei Kindern kann so mit einem Zuschuss von 1.075 Euro im Jahr rechnen.
Förderungen für Menschen mit Eigenheimwunsch
Von den eigenen vier Wänden träumen viele Menschen – keinen Ärger mehr mit der Vermieterin oder dem Vermieter und nebenbei noch für das Alter vorsorgen. Denn wer die eigene Immobilie bis zum Renteneintritt abbezahlt hat, spart bis Lebensende einen erheblichen Teil der Lebenshaltungskosten ein.
Wohn-Riester
Wer plant, in Zukunft eine Immobilie zu erwerben, kann mit dem Wohn-Riester noch Extrageld dafür bekommen. Wie beim herkömmlichen Riester-Vertrag gibt es auch beim Wohn-Riester-Vertrag eine Erwachsenenzulage von 175 Euro im Jahr und jährlich 300 Euro pro Kind. Schließt man einen Wohn-Riester ab, fließt der Eigenbetrag und die staatlichen Zulagen in einen Bausparvertrag. Dieser kann später genutzt werden, um eine Immobilie zu kaufen – oder um ein bereits bestehendes Immobiliendarlehen schneller abzubezahlen.
Wohnungsbauprämie
Ebenfalls gut für Menschen mit Eigenheimwunsch: Mit der Wohnungsbauprämie gibt es zukünftig noch mehr staatliche Förderung. Denn die Einkommensgrenzen wurden Anfang 2021 deutlich nach oben gesetzt – und die Prämie von 8,8 Prozent auf 10 Prozent erhöht.
Bekommen kann die staatliche Prämie, wer regelmäßig in einen Bausparvertrag einzahlt. Zahlt ein Paar im Jahr zum Beispiel die maximale Fördersumme von 1.400 Euro in einen Bausparvertrag ein, gibt der Staat je nach Einkommen eine Wohnungsbauprämie von bis zu 140 Euro dazu. Bei Alleinstehenden, die die maximale Fördersumme von 700 Euro im Jahr einzahlen, sind es immerhin noch bis zu 70 Euro Prämie im Jahr.
Welche Form der staatlichen Förderung man in Anspruch nehmen kann oder wie man die Zusatzleistungen des Arbeitgebers am besten nutzt, hängt sowohl von der eigenen finanziellen Situation und den persönlichen Lebensumständen als auch vom individuellen Sparziel ab. Hier kann die Sparkasse Fürth helfen, die beste Geldanlage und die passenden Fördermittel zu finden.
Sparkasse Fürth, Thomas Mück, Leiter Marketing.
Sparkasse Fürth, Angelika Uebelacker, Marketing.
E-Mail: presse@sparkasse-fuerth.de
Presse-Center: www.sparkasse-fuerth.de/presse
Weitere Presseberichte: Presse und Veranstaltungen
Schreibe einen Kommentar