Wer zahlt bei einem Skiunfall?

Für viele ist ein Winter ohne Skilanglauf, Snowboarden oder Skifahren kein Winter. Sie genießen den Schnee und die Bewegung an der frischen Luft in den Bergen. Was aber passiert bei einem Skiunfall?

Blitzblauer Himmel, knackig kalte Temperaturen und Schnee soweit das Auge reicht – für Skifahrer, Langläufer oder Snowboarder ist das das Paradies. Jetzt heißt es „Bretter“ anschnallen, Pisten und Loipen entdecken. Was aber passiert bei einem Unfall? Wer übernimmt die Kosten für Personen- und Sachschäden – unabhängig davon, ob man selbst oder ein anderer den Unfall verursacht hat. Für ungetrübte Freude und die richtige Absicherung haben wir hier für Sie einige Tipps zusammengestellt.

Skiunfall: Haftpflichtversicherung zahlt für Schäden an Dritten

Ein Skiunfall ist schnell passiert. Einmal nicht aufgepasst, eine Bodenwelle falsch eingeschätzt … Fahrfehler und Unachtsamkeit sind die häufigsten Unfallursachen beim Wintersport. Wenn dabei Dritte geschädigt werden, kann das unter Umständen teuer werden. Deswegen ist schon seit Anfang 2022 in Italien und Südtirol eine Privathaftpflichtversicherung Pflicht, wenn es auf die Piste gehen soll. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einen Nachweis über eine aktuell bestehende private Haftpflichtversicherung vorlegen oder bei der Beantragung des Skipasses eine Tages-Police abschließen. Wichtig ist: Wenn Sie nicht versichert sind oder es nicht nachweisen können, droht ein Bußgeld von bis zu 150 €. Mit einer Privathaftpflichtversicherung sind Sie auf der sicheren Seite und weltweit gegen Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeldforderungen Dritter abgesichert.

Und wenn Sie sich selbst verletzten?

Die Haftpflichtversicherung übernimmt zwar die Kosten für Personen- und Sachschäden, die Sie verursachen, aber wenn Sie sich selbst verletzen, hilft die Haftpflichtversicherung wenig. Hier sollten Sie mit einer Unfallversicherung vorsorgen. Gerade die Kosten für eine Bergrettung inklusive Hubschrauber können schnell in die Tausende gehen. Auch eine ärztliche Behandlung im Ausland kann teuer werden. Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel nur die Kosten in der Höhe, die in Deutschland üblich ist. Einen eventuellen Mehrbetrag müssen Sie selbst zahlen. Eine private Auslandskrankenversicherung ist genau dafür gedacht. Sie sichert Sie bei Erkrankungen, Behandlungen und Unfällen im Ausland vor möglichen Kosten ab. Auch die Kosten für einen Krankenrücktransport sind abgesichert.

Wer sich also auf die „Winterpiste“ begibt, sollte immer drei Versicherungen im Gepäck haben:

 

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