Was Frauen zu ihrer Rente wissen sollten

Im Durchschnitt arbeiten Frauen 37, Männer 41 Jahre. Frauen verdienen außerdem rund ein Fünftel weniger als Männer. Deshalb haben sie oft geringere Rentenansprüche.

Frauen verdienen rund 20% weniger. Deshalb haben sie oft geringere Ansprüche in der Rente. Umso wichtiger, alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Umso wichtiger ist es, alle Möglichkeiten für eine finanzielle Verbesserung im Ruhestand auszuschöpfen, um Nachteile in der eigenen Alterssicherung auszugleichen.

In der Berufspause die Finanzen regeln

Ganz klar: Wer eine Babypause einlegt, schmälert das aktuelle Einkommen. Und es sind immer noch überwiegend Frauen, die sich hierfür entscheiden. Es gilt, frühzeitig das Thema in der Partnerschaft anzusprechen und einen finanziellen Ausgleich für die Altersvorsorge einzurichten. Ein notariell beglaubigter Ehe- oder Partnerschaftsvertrag schafft darüber hinaus Klarheit.

Wie sich die Erziehungszeiten auf die Rente auswirken

Wer nach der Geburt des Kindes beruflich pausieren oder die eigene Arbeitszeit reduzieren möchte, sammelt dennoch wichtige Punkte für die eigene Rente. Zeiten der Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung werden so angerechnet, als hätte man eigene Beiträge gezahlt. Für ab 1992 geborene Kinder werden drei Erziehungsjahre und damit drei Rentenpunkte angerechnet, für davor geborene Kinder werden die Erziehungsjahre mit 2,5 Rentenpunkten anerkannt. Verdient die Mutter währenddessen wieder Geld, kommen die Punkte obendrauf. Die Obergrenze für die zusätzlichen Rentenpunkte ist die Beitragsbemessungsgrenze. Gutverdienende Mütter profitieren somit von dieser Regelung weniger.

Zusätzlich gibt es im Anschluss an die Kindererziehungszeiten die sogenannte Berücksichtigungszeit. Sie läuft bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des Kindes. Wenn die Mutter in dieser Zeit unterdurchschnittlich verdient, weil sie zum Beispiel den Hauptteil der Erziehungsarbeit übernimmt, wird der Rentenanspruch währenddessen auf bis zu einem Entgeltpunkt pro Jahr aufgestockt.

Einen guten Ausgleich finden

Bei einer Scheidung werden die Rentenansprüche der Verheirateten geteilt. Beim sogenannten Versorgungsausgleich geben die Betroffenen jeweils die Hälfte ihrer in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche an die ehemalige Partnerin oder den Partner ab. Auch ohne Scheidung können die in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche aufgeteilt werden.

Außerdem gibt es die Chance an der eigenen Rente nachzubessern. Bis zum 45. Lebensjahr hat man die Möglichkeit, Beiträge für Schul- und Hochschulausbildungen nachzuzahlen. Auch können ab dem 50. Lebensjahr Sonderzahlungen in die Rentenkasse vorgenommen werden, um Abschläge bei einer vorgezogenen Rente mit 63 auszugleichen.

Teilzeit schmälert die Rente beträchtlich

Nicht immer gehen Kindererziehung und Vollzeit leicht unter einen Hut. Wer sich, aus welchen Gründen auch immer, für Teilzeit entscheidet, bestimmt darüber nicht nur das aktuelle Einkommen, sondern langfristig auch die Rentenhöhe.

Wer einem Minijob nachgeht, hat zwar eine Befreiungsmöglichkeit, aber es ist in der Regel immer sinnvoll, eigene Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen, um pflichtversichert zu sein. Schon heute muss man mindestens 25 Jahre lang das Durchschnittseinkommen verdienen, um in Rente mehr als die Grundsicherung zu bekommen. Für heutige Geringverdiener oder Sozialleistungsempfänger ist also auch im Alter die staatliche Unterstützung sehr wahrscheinlich.

Wer Bürgergeld empfängt zahlt zwar keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, jedoch werden die Zeiten als Wartezeit anerkannt. Damit sichert man sich einen Anspruch auf eine Alters-, Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungsrente.

Die Pflege von Angehörigen wird belohnt

Wer einen Angehörigen pflegt, erhält Beiträge an die Rentenversicherung durch die Pflegekasse. Voraussetzung dafür ist, dass die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat und der eigene Einsatz bei mindestens 10 Stunden in der Woche liegt. Außerdem muss die Pflege in häuslicher Umgebung stattfinden und die pflegende Person darf darüber hinaus nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten gehen.

Von der Grundrente profitieren

Mit der Einführung der Grundrente 2021 hat sich die Rentensituation insbesondere für Frauen mit geringem Einkommen bei langer Erwerbstätigkeit verbessert. Die erworbenen Rentenpunkte werden aufgestockt, wenn der Verdienst zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittseinkommens lag und mindestens 33 Beitragsjahre vorliegen. Ein möglicher Anspruch auf Grundrente wird automatisch geprüft, man muss also nichts unternehmen.

 

Kontakt:
Sparkasse Fürth, Thomas Mück, Leiter Marketing
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