Haftpflichtversicherung beim Skifahren: Nachweispflicht in Italien und Co. ⛷
Für viele ist ein Winter ohne Skilanglauf, Snowboarden oder Skifahren kein Winter. Sie genießen den Schnee und die Bewegung an der frischen Luft. Was aber passiert bei einem Skiunfall? In einigen Ländern, darunter Italien, ist eine Haftpflichtversicherung deshalb verpflichtend.
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Blitzblauer Himmel, knackig kalte Temperaturen und Schnee soweit das Auge reicht – für Skifahrer, Langläufer oder Snowboarder ist das das Paradies. Jetzt heißt es „Bretter“ anschnallen, Pisten und Loipen entdecken. Was aber passiert bei einem Unfall? Wer übernimmt die Kosten für Personen- und Sachschäden – unabhängig davon, ob man selbst oder ein anderer den Unfall verursacht hat. Für ungetrübte Freude und die richtige Absicherung haben wir hier für Sie einige Tipps zusammengestellt.
Nachweispflicht der Haftpflichtversicherung
Seit einigen Jahren gilt in Italien und Südtirol eine gesetzliche Regelung, die vorsieht, dass Wintersportler eine gültige Haftpflichtversicherung nachweisen müssen, um mögliche Schäden gegenüber Dritten abzudecken. Wer ohne Nachweis auf den Pisten unterwegs ist, riskiert empfindliche Bußgelder.
Der Nachweis erfolgt in der Regel über eine Police der privaten Haftpflichtversicherung, die weltweit gültig ist. Alternativ kann beim Kauf eines Skipasses oft eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Skifahrer sollten vor der Reise prüfen, ob ihre bestehende Haftpflichtversicherung solche Risiken abdeckt und ggf. eine Bescheinigung in der Landessprache anfordern.
Die Regelung soll für mehr Sicherheit und Klarheit auf den Pisten sorgen, insbesondere bei Unfällen mit Sach- oder Personenschäden. Auch in anderen Alpenländern wie Österreich oder der Schweiz gibt es Diskussionen über ähnliche Vorschriften – ein Trend, der Skifahrer stärker in die Verantwortung nimmt.
Haftpflichtversicherung zahlt für Schäden an Dritten
Ein Skiunfall ist schnell passiert. Einmal nicht aufgepasst, eine Bodenwelle falsch eingeschätzt … Fahrfehler und Unachtsamkeit sind die häufigsten Unfallursachen beim Wintersport. Wenn dabei Dritte geschädigt werden, kann das unter Umständen teuer werden. Wichtig ist: Wenn Sie nicht versichert sind oder es nicht nachweisen können, droht ein Bußgeld von bis zu 150 €. Mit einer Privathaftpflichtversicherung sind Sie auf der sicheren Seite und weltweit gegen Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeldforderungen Dritter abgesichert.
Und wenn Sie sich selbst verletzten?
Die Haftpflichtversicherung übernimmt zwar die Kosten für Personen- und Sachschäden, die Sie verursachen, aber wenn Sie sich selbst verletzen, hilft die Haftpflichtversicherung wenig. Hier sollten Sie mit einer Unfallversicherung vorsorgen. Gerade die Kosten für eine Bergrettung inklusive Hubschrauber können schnell in die Tausende gehen. Auch eine ärztliche Behandlung im Ausland kann teuer werden. Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel nur die Kosten in der Höhe, die in Deutschland üblich ist. Einen eventuellen Mehrbetrag müssen Sie selbst zahlen. Eine private Auslandskrankenversicherung ist genau dafür gedacht. Sie sichert Sie bei Erkrankungen, Behandlungen und Unfällen im Ausland vor möglichen Kosten ab. Auch die Kosten für einen Krankenrücktransport sind abgesichert.
Wer sich also auf die „Winterpiste“ begibt, sollte immer drei Versicherungen im Gepäck haben:
- Private Haftpflichtversicherung
- Private Unfallversicherung
- Private Auslandsreisekrankenversicherung (beim Wintersport außerhalb Deutschlands)
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