Neuigkeiten im April
Der April bringt eine Reihe von Änderungen – vom Gehalt über Gesundheitsleistungen bis hin zu strengeren Regeln für bestimmte Stoffe und Produkte. Damit Sie gut informiert in den neuen Monat starten, haben wir die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst.
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Mehr Geld für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Rund 925.000 Tarifbeschäftigte der Bundesländer erhalten ab dem 1. April mehr Gehalt: Die Entgelte steigen um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro monatlich. Das Plus gilt in 15 von 16 Bundesländern, da Hessen eigene Tarifabschlüsse verhandelt. Die nächste Erhöhungsstufe ist bereits für den 1. März 2027 vorgesehen.
Mehr Geld und weniger Bürokratie für Hebammen
Zum 1. April verbessern sich zudem die Rahmenbedingungen für Hebammen. Sie sollen künftig besser vergütet und von unnötiger Bürokratie entlastet werden, um eine verlässliche Betreuung rund um die Geburt zu sichern. Unter anderem werden Zuschläge für eine 1:1-Betreuung im Kreißsaal ausgeweitet, und für bestimmte telefonische Beratungen sind keine zusätzlichen Unterschriften der Patientinnen mehr nötig. Ziel ist es, die Versorgung junger Familien zu stabilisieren und den Beruf attraktiver zu machen.
Kostenlose Lungenkrebs-Früherkennung
Starke Raucherinnen und Raucher bekommen ab 1. April 2026 eine neue Kassenleistung: Eine jährliche Untersuchung zur Früherkennung von Lungenkrebs (eine der häufigsten krebsbedingten Todesursachen in Deutschland). Anspruch haben aktive und ehemalige starke Raucher und Raucherinnen im Alter zwischen 50 und 75 Jahren, die mindestens 25 Jahre geraucht und mindestens 15 Packungsjahre erreicht haben.
Beispiel: Raucht eine Person vier Jahre lang täglich zwei Packungen Zigaretten, ergeben sich daraus acht Packungsjahre (2 Packungen/Tag * 4 Jahre = 8 Packungsjahre)
Das trifft laut GBA auf schätzungsweise 2 Millionen Menschen zu. Sie können sich einmal pro Jahr mittels Niedrigdosis-Computertomographie untersuchen lassen. Ärztinnen und Ärzte benötigen dafür spezielle Fortbildungen und Genehmigungen.
USB‑C-Pflicht für Laptops
Was bei Smartphones schon die Regel ist, gilt jetzt auch für Laptops: Ab dem 28. April müssen in der EU neu angebotene Notebooks einen USB‑C-Ladeanschluss haben. Damit soll Kabelsalat reduziert und Elektroschrott vermieden werden, weil einheitliche Ladegeräte multifunktional einsetzbar sind. Selbst besonders leistungsstarke Geräte, die mehr als 240 Watt benötigen, müssen USB‑C zumindest als zusätzlichen Anschluss anbieten.
Strengere Regeln für Lachgas und K.-o.-Tropfen
Zum 12. April treten bundesweit schärfere Vorschriften für Lachgas in Kraft. Minderjährige dürfen dieses Gas dann weder kaufen noch besitzen; außerdem werden Online-Handel und Verkaufsautomaten für Lachgas generell verboten. Hintergrund sind hohe Gesundheitsrisiken, bis hin zu Bewusstlosigkeit oder dauerhaften Nervenschäden. Verschärfte Vorgaben gelten auch für die als K.-o.-Tropfen bekannten Stoffe Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO), um Missbrauch besser zu verhindern.
Neue Pyrotechnik-Regeln in der Schweiz
In der Schweiz ist das Zünden von Pyrotechnik in öffentlich zugänglichen Räumen ab dem 1. April grundsätzlich verboten. Die Kantone reagieren damit auf die schwere Brandkatastrophe, bei der eine Partyfontäne eine Decke in einem Club in Brand gesetzt hatte. Veranstalter und Betreiberinnen von Clubs, Bars und Event-Locations müssen ihre Sicherheitskonzepte entsprechend anpassen.
Warnhinweise gegen Mogelpackungen in Österreich
Weniger drin, gleicher Preis: Sogenannte Mogelpackungen geraten in Österreich stärker in den Fokus. Händler sind ab April verpflichtet, für 60 Tage deutlich darauf hinzuweisen, wenn die Füllmenge eines Produkts bei unveränderter Packungsgröße verringert wurde, ohne dass der Preis entsprechend sinkt. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 15.000 Euro. In Deutschland wird über mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen weiterhin diskutiert.
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Quelle: Sparkasse.de
Stand: 24.03.2026
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