Was ist eine Kryptowährung oder Bitcoin? Finanzwissen einfach erklärt.

eingestellt von Christian Splitt am 14. Juni 2018 um 10:56 Uhr

Vor knapp zehn Jahren (2009) wurde mit Bitcoin die erste öffentlich gehandelte Kryptowährung vorgestellt. In unserer Serie “Finanzwissen einfach erklärt” zeigen wir Zusammenhänge und erläutern Hintergründe.

Kryptowährung

Im November 2008 veröffentlichte der bis heute anonyme Satoshi Nakamoto im Zuge der weltweiten Finanzkrise das „Bitcoin Whitepaper“ und legte mit der Blockchain-Technologie den Grundstein für mittlerweile mehrere Tausend sogenannte Kryptowährungen – Tendenz steigend. Mehr und mehr sind diese inzwischen auch auf das Radar der Anleger gewandert. Dabei hat sich diese neue Art der Geldanlage in ihrem Marktwert rekordverdächtig entwickelt. Gestartet von einem Wechselkurs von wenigen US-Cent ist ein Bitcoin heute mehrere Tausend Dollar wert. Unter heftigsten Preisschwankungen ist der Kurs zum Teil rasant gestiegen, hat jedoch seit seinem Höchststand im Dezember 2017 mehr als die Hälfte seines Wertes eingebüßt.

Wie funktioniert eine Kryptowährung?

Vor knapp zehn Jahren (2009) wurde mit Bitcoin das erste öffentlich gehandelte Kryptogeld vorgestellt. Dieses mittlerweile bekannteste digitale Zahlungsmittel basiert auf einer dezentralen Anwendungssoftware, mit deren Hilfe sichere, anonyme globale Finanztransaktionen ohne Nutzung von zentralen Transfer- oder Clearingstellen ermöglicht werden. Die Anwendung nutzt eine komplexe Verschlüsselungstechnologie (Kryptografie). Daher wird Bitcoin als Kryptowährung bezeichnet.
In der Zwischenzeit haben sich tausende digitale Zahlungsmittel wie etwa Neo, Ripple, Ethereum, Stellar oder EOS etabliert. Kryptowährungen erfüllen heute aber kaum die Funktionen, die eine Währung erfüllen sollte: Allem voran ist eine Währung ein „allgemein akzeptiertes“ Zahlungsmittel. Von mehreren Milliarden Zahlungstransaktionen, die in der Weltwirtschaft täglich stattfinden, laufen derzeit etwa nur rund 200 000 über Bitcoins. Damit ist Bitcoin weit davon entfernt, ein ausreichend „akzeptiertes“ Zahlungsmittel zu sein.

Nachfrage nach Kryptowährungen

Eine dauerhafte Nachfrage nach Kryptowährungen dürfte dennoch bestehen bleiben, allein wegen der Möglichkeit, Finanztransaktionen anonym abzuwickeln. Zu der Vielzahl von privaten digitalen Zahlungsmitteln gesellen sich inzwischen auch erste staatliche Emissionen von Kryptowährungen. Beim im Februar 2018 eingeführten venezolanischen „Petro“ ist allerdings umstritten, ob dieser überhaupt zu Recht als Kryptowährung bezeichnet werden kann.

Digitale Zahlungsmittel werden vermutlich trotz des Mangels an echter Währungsfunktion eine feste Fangemeinde behalten. Vielfach werden dem elektronischen Finanzmedium als „Krisen-Wertaufbewahrungsmittel außerhalb des etablierten Finanzsystems“ Ähnlichkeiten mit Gold bescheinigt. Hinzu kommt, dass zwar die Verschlüsselungsmethoden, die den Kern der Technologie ausmachen, als sicher gelten, aber die elektronische Aufbewahrung und Verwaltung von Kryptowährungen im Allgemeinen nicht sicher ist.

Digitale Zahlungsmittel in der Zukunft

Die Stellung und der Gebrauch von digitalen Zahlungsmitteln in der Zukunft bleiben sehr unsicher. Für die den meisten digitalen Zahlungsmittel zugrunde liegende Blockchain-Technologie dagegen wird es durchaus Anwendungsmöglichkeiten in vielen Bereichen geben, beispielsweise bei der Dokumentation und Archivierung von Eigentumsrechten an Aktien, Grundstücken oder Fotos. Die Technologie ermöglicht den Austausch von Daten, Rechten, Finanzmitteln und Ähnlichem, ohne dass es einer zentralen, vertrauenswürdigen Institution bedarf. Überall dort, wo es keine solchen Institutionen gibt oder das Vertrauen in sie schwindet, werden Systeme attraktiver, die auf dieser Technologie fußen. Dem stehen als Nachteile die Komplexität, die Transaktionsgeschwindigkeiten und der Energieverbrauch entgegen.

Bitcoin ist hochspekulativ, Blockchain zukunftsweisend

Eine Nutzung von Bitcoin, insbesondere zur Geldanlage, ist zum aktuellen Zeitpunkt nach Meinung z.B. der Deka-Volkswirte als hochspekulativ einzuordnen. Die weitere Entwicklung der Bedeutung von Kryptowährungen hängt unter anderem davon ab, inwieweit staatliche Institutionen deren uneingeschränkten Einsatz tolerieren. Dagegen ist für die Blockchain-Technologie, wegen ihrer Sicherheit und ihrer Dezentralität für die Zukunft ein breites Anwendungsspektrum zu erwarten.

Zum Thema Bitcoin: Fünf Fakten

  1. Bitcoin ist eine Kryptowährung.
    Bitcoin basiert auf einer dezentralen Anwendungssoftware, mit deren Hilfe sichere, anonyme globale Finanztransaktionen ohne Nutzung von zentralen Transfer- oder Clearingstellen ermöglicht wird. Die Anwendung nutzt eine komplexe Verschlüsselungstechnologie. Daher wird Bitcoin als Kryptowährung bezeichnet.
  2. Bitcoin ist keine Währung.
    Bitcoin erfüllt weder die Wertaufbewahrungsfunktion des Geldes noch die Funktion der stabilen Recheneinheit. Zudem ist es kein allgemeines Zahlungsmittel und es existiert kein gesetzlicher Annahmezwang, wie das bei anerkannten Währungen der Fall ist. Damit ist es keine Währung im eigentlichen Sinne.
  3. Bitcoin ist ein hochspekulatives Investment.
    Bitcoin und andere Kryptowährungen sind keine seriöse Alternative für private Anleger in Deutschland, sondern vielmehr rein spekulative Investments mit extrem hohem Risiko.
  4. Dezentrale Anwendungen können sinnvoll sein.
    Für die den Bitcoins zugrunde liegende Blockchain-Technologie wird es wohl sehr viele Anwendungsmöglichkeiten in vielen Bereichen geben. Die Technologie ermöglicht den Austausch von Daten, Rechten, Finanzmitteln und ähnlichem, ohne dass es einer zentralen, vertrauenswürdigen Institution bedarf. Dem stehen als Nachteile die Komplexität, die Transaktionsgeschwindigkeiten und der Energieverbrauch entgegen.
  5. Gewinne versteuern.
    Verkauft ein Anleger seine Bitcoins etwa innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit Gewinn weiter, werden diese von den Finanzbehörden als privates Veräußerungsgeschäft bewertet, die dem regulären Einkommenssteuersatz unterliegen. Lediglich Gewinne unterhalb einer Freigrenze von 600 Euro sind für den Anleger im Rahmen privater Veräußerungsgeschäfte steuerfrei. Zu beachten ist hierbei, dass die 600 Euro nicht alleine für Bitcoins gelten, sondern zusammengerechnet mit allen weiteren privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb eines Jahres. Wurde die virtuelle Währung vor mehr als einem Jahr erworben, bleibt der Veräußerungsgewinn steuerfrei. Sollte mit der Kryptowährung Zinsen erzielt worden sein, z.B. durch verleihen der Bitcoins wird nicht nur die Abgeltungssteuer für die Zinsen fällig, sondern es erhöht sich auch die Haltefrist von einem auf zehn Jahre.

 

Weitere Informationen “Was ist eine Dividende? Finanzwissen einfach erklärt.

 

Hinweis:

Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand April 2018. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.

(Haftungsausschluss: Dieser Inhalt wurde durch Fachautoren sorgfältig erstellt. Er beruht auf Quellen, die als verlässlich angesehen werden können. Dennoch können inhaltliche und sachliche Fehler nicht ausgeschlossen werden. Der Herausgeber dieses Newsletters und der Lieferant dieser Inhalte, die Deutscher Sparkassen Verlag GmbH, machen in Bezug auf die enthaltenen Informationen keine Zusagen und schließen jede Haftung, beispielsweise für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen aus. Dieser Inhalt stellt keine Rechtsberatung dar. Die Informationen dienen ausschließlich einer ersten Orientierung. Insbesondere finanzielle Entscheidungen dürfen daher nicht aufgrund dieser Informationen getroffen werden. Es wird empfohlen, im Einzelfall den fachkundigen Rat eines Steuerberaters oder eines Rechtsanwalts einzuholen.)

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