PSD2 – Das ändert sich bald für Ihr Online-Banking (Teil 2)

Ab 14. September 2019 setzen Sparkassen und andere Finanzinstitute die neue EU-Richtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2) um. Dadurch ergeben sich Veränderungen und Verbesserungen im Zahlungsverkehr und Online-Banking.

Um in Zukunft Online-Kartenzahlungen sicher durchführen zu können, jetzt S-ID-Check-App herunterladen. Der neue Sicherheitslevel für Ihre Kreditkarte.

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Die Vorteile für Sie haben wir in unserem 1. Teil unserer kleinen Serie beschrieben. Diesmal geht es darum, was Sie bis zum Stichtag noch machen müssen.

Online-Banking mit PSD2 – Das müssen Sie jetzt machen:

Aktualisieren Sie jetzt Apps und Software

Bringen Sie dazu Ihre Online-Banking-Apps oder/und Online-Banking-Software auf den neuesten Stand. Nur mit aktuellen Apps ist die von der PDS2 geforderte Zwei-Faktor-Authentifizierung (starke Kundenauthentifizierung) möglich. Dies bedeutet dadurch für Sie mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr. Online- und Kartenzahlungen müssen nun grundsätzlich durch zwei unabhängige Merkmale aus den Kategorien Wissen, Besitz und Inhärenz bestätigt werden.

  •     Wissen (z.B. PIN, Passwort…)
  •     Besitz (z.B. Handy, Karte, TAN-Generator,…)
  •     Inhärenz (z.B. Fingerabdruck…)

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Das bedeutet, dass Sie beim Bezahlen im Internet oder auch beim Login in das Online-Banking z.B. neben der Eingabe von Benutzerkennung und PIN zukünftig auch eine TAN eingeben müssen. Dabei werden nur noch TAN-Verfahren erlaubt sein, bei denen für jede Transaktion jeweils eine neue TAN generiert wird (sog. dynamisches TAN-Verfahren).

Kontozugriff für Drittdienstleister einrichten?

Wenn Sie wollen, legen Sie in Ihrem Online-Banking den Zugriff von Drittdiensten auf Ihr Konto an. Diese Zustimmung können Sie natürlich jederzeit widerrufen. Zum Hintergrund: Viele Internethändler nutzen Drittanbieter zur Zahlungsabwicklung. Das sind die sogenannten Zahlungsauslösedienste. Die Idee des Händlers: Um einen Einkauf im Internet per Überweisung zu bezahlen, müssen Sie sich nicht in Ihr Online-Banking einloggen. Sie können die Überweisung direkt über den Drittdienst beauftragen. Indem ein Drittdienstleister Zugang zu Ihren Kontodaten hat, kann er Bezahlungen auslösen. Ein anderes Beispiel sind Online-Portale. Hier können Sie zum Beispiel Verträge oder Konten bei verschiedenen Banken verwalten. Diesen Service bieten sogenannte Kontoinformationsdienste an.

Wichtig: Alle Drittdienste müssen künftig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassen sein – zu Ihrer Sicherheit. Mit paydirekt und giropay bieten wir Ihnen übrigens einfache und bekannte Alternativen zu den Zahlungsauslösediensten.

Multibanking nutzen

Mit dem Online-Banking der Sparkasse ist dabei jetzt noch einfacher den Überblick über Ihre Finanzen jederzeit zu haben. Sie können ganz einfach Konten anderer Banken und Sparkassen integrieren, Konten hinzufügen und löschen, die Zugangsdaten Ihrer Bankkonten optional direkt im Online-Banking hinterlegen und auch Zahlungsdienste wie paydirekt und PayPal nutzen. Und das alles ist kostenfrei für Sie.

Weitere Details gibt es im Video

 

Alle Informationen zu PSD2 und zum Online-Banking finden Sie auch auf unserer Website.

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Kommentare


Peter Thiry schreibt am 17.09.2019 um 18:27 Uhr:

habe iphone 5c mit ios 10.3
ein update für mein iphone gibt es nicht d.h. die Sparkassen app ist unbrauchbar?