Altersvorsorge für Frauen: Bleiben Sie unabhängig

In vielen Ehen und langjährigen Beziehungen kümmert sich der Mann um die Altersvorsorge. Doch was steht einer Frau im Fall einer Trennung oder im Todesfall des Mannes für die Rente zu? Häufig nicht genug zum Leben. Deswegen: Frauen sollten finanziell lieber unabhängig bleiben.

Altersvorsorge für Frauen

Statistiken belegen: Frauen haben nach Scheidungen rund 40 Prozent weniger Geld zur Verfügung, während Männer mit nur sieben Prozent weniger auskommen müssen. Und wer weniger Geld hat, der wird sich auch weniger um seine Altersvorsorge kümmern können. Frauen sind nach Trennungen deshalb oft finanziell doppelt benachteiligt: Sie verlieren mit ihrem Partner nicht nur ihre Alterssicherung, sondern auch die Möglichkeit, sich eine eigene Rente aufzubauen. Auch die Absicherung durch den sogenannten Ehegattenunterhalt ist mehr Schein als Sein. Wer sich darauf verlässt, im Falle einer Scheidung ausreichend Unterhalt vom Ex-Partner zu erhalten, hat das Nachsehen. Mit dem 2008 reformierten Unterhaltsrecht wurde dieser nämlich bedeutend eingeschränkt. Und was ist nach dem Tod des Partners? Hinterbliebene erhalten zwar – sofern sie bereits im Rentenalter sind – die sogenannte Witwenrente, doch häufig ist diese zu klein, um davon gut zu leben. Je nachdem, wie lange man  verheiratet war, beträgt die Hinterbliebenenrente lediglich 55 bis 60 Prozent der Rente des Verstorbenen.

Ohne eigene Altersvorsorge wird es da schnell eng. Übrigens gilt das alles auch, in noch stärkerem Maß, für nichteheliche Lebensgemeinschaften. Juristisch sind diese Ehen nicht gleichgestellt. Aus diesem Grund ist finanzielle Unabhängigkeit für Frauen in Partnerschaften ohne Trauschein noch einmal wichtiger. Sie haben nach einer Trennung zum Beispiel keinen Anspruch auf Versorgungsausgleich, wenn sie aufgrund gemeinsamer Kinder nicht arbeiten waren oder sich um pflegebedürftige Verwandte gekümmert haben. Beim Tod des Partners erhalten unverheiratete Hinterbliebene zudem keine Witwenrente. Ein Anrecht auf Geld von dem Ex-Partner haben Frauen nur dann, wenn sie gemeinsame Kinder haben, die unter drei Jahre alt sind. Das reicht aber bei weitem nicht aus, um für das Alter vorzusorgen.

Lassen Sie sich beraten, damit Ihre unabhängige Vorsorge gelingt

Letztlich spielt es aber keine Rolle, ob Sie verheiratet sind oder in einer festen Partnerschaft leben: Es ist wichtig, dass Sie Ihre Altersvorsorge selber in die Hand nehmen und nicht von ihrem (Ehe-)Mann abhängig sind. Vereinbaren Sie dazu einen persönlichen Beratungstermin, dann können Sie in aller Ruhe alles besprechen und Ihre Möglichkeiten ausloten.

 

Quelle: Sparkassen-Finanzportal GmbH

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