Sparkasse Fürth rät: Frauen sollten finanziell unabhängig bleiben
In langjährigen Partnerschaften oder Ehen ist es selbstverständlich: beide Partner sind füreinander da – auch finanziell.
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Altersvorsorge in Ehe und Partnerschaft
Arbeitet einer der Partner in Teilzeit oder gar nicht, etwa um sich um gemeinsame Kinder zu kümmern, gleicht der andere das aus. Für den Moment sicher eine gute und praktikable Lösung. Wenn sich (Ehe-)Paare trennen, zeigt sich jedoch zumeist: Gut und praktikabel bleibt es lediglich für den Haupt- oder Alleinverdiener.
In den meisten Fällen ist es der Mann, der jahrelang gutes Geld verdient, sich beruflich weiterentwickelt und konstant in die Rentenkasse einzahlt. Er ist es, der zudem private Altersvorsorge betreibt, um die Rentenzahlungen aufzubessern.
„Frauen verzichten oft auf berufliche Qualifikationen, Karriere und somit auf ein eigenes Einkommen und verpassen damit die Möglichkeit, sich eine eigene Rente aufzubauen. Sie sind also ihr Leben lang abhängig. Wenn die Ehe scheitert, stehen viele dieser Frauen an der Armutsgrenze“, warnt Katharina Staffe, Senior-Referentin für betriebliche Altersvorsorge beim Verband öffentlicher Versicherer in Düsseldorf.
Die Statistiken belegen dies: Frauen haben nach Scheidungen rund 40 Prozent weniger Geld zur Verfügung, während Männer mit nur sieben Prozent weniger auskommen müssen. Und wer weniger Geld hat, der wird sich auch weniger um seine Altersvorsorge kümmern können.
Abgesichert durch Ehegattenunterhalt?
Wer sich darauf verlässt, im Falle einer Scheidung ausreichend Unterhalt vom Ex-Partner zu erhalten, hat das Nachsehen. Mit dem 2008 reformierten Unterhaltsrecht wurde dies nämlich bedeutend eingeschränkt. Diese Regelung soll dazu führen, dass mehr (verheiratete) Frauen berufliche Eigenverantwortung übernehmen, selber arbeiten gehen und so eigen-ständig für das Alter vorsorgen.
Der erwünschte Effekt ist bisher jedoch ausgeblieben, weil das umstrittene Ehegatten-splitting größere Vorteile verspricht. In Deutschland führt es dazu, dass Frauen weniger arbeiten. Nirgendwo in Europa und den USA trägt die Frau so wenig zum Familienein-kommen bei wie in den westlichen Bundesländern Deutschlands.
Abgesichert durch den Versorgungsausgleich?
Egal ob beide Partner ähnlich viel verdienen oder ob es eine Lücke zwischen beiden Einkommen gibt: Im Falle einer Scheidung kommt es in der Regel zu einem sogenannten Versorgungsausgleich. Jeder Rentenanspruch, der während der Ehe entstanden ist, wird demnach addiert und jeweils zu 50 Prozent an die Partner vergeben. Eine Frau, die gar nicht oder nur wenig gearbeitet hat, erhält somit einen Teil der Rentenzahlungen ihres Ex-Mannes.
Allein auf diesen Versorgungsausgleich zu bauen, ist jedoch nicht ratsam. Wie hoch dieser ist, hängt nämlich davon ab, wie lange die Ehe dauerte und wie viele Rentenpunkte der Mann in dieser Zeit gesammelt hat. Ein Beispiel: Nach einer zehnjährigen Ehe mit einem Mann, der monatlich 3.156 Euro verdiente, erhält die Frau nach der Scheidung fünf der zehn Rentenpunkte des Ex-Mannes. Das entspricht aktuell (Westdeutschland/2019) fünf Mal 32,94 Euro, also 164,70 Euro pro Monat.
So gelingt unabhängige Vorsorge
Am einfachsten ist das natürlich, wenn Frauen berufstätig sind und sich Stück für Stück eine Alterssicherung aufbauen. „Frauen, die in einem beständigen Arbeitsverhältnis stehen, sollten betriebliche Altersvorsorge (bAV) in Anspruch nehmen“, erklärt Ralf Fritz, Versicherungsbeauftragter für die betriebliche Altersvorsorge bei der Sparkasse Fürth. Und er fügt noch hinzu: „Dies kann zum Beispiel durch Entgeltumwandlung erfolgen. Dabei werden die eigenen Beiträge aus dem Bruttoeinkommen gezahlt, man spart Sozial-versicherungsbeiträge und Steuern.“
Wer gar nicht oder nur wenig arbeitet, für den ist es natürlich besonders wichtig, sich Gedanken um eine private Altersvorsorge zu machen. Zu den bekanntesten Modellen gehört die sogenannte Riester-Rente. Wer wenig oder gar nichts verdient, kann mit ihr bereits ab 60 Euro pro Jahr volle staatliche Förderung erhalten. Die Beiträge können zudem von der Steuer abgezogen werden, die Rente selbst ist allerdings steuerpflichtig. Über die Riester-Rente wurde in der Vergangenheit viel diskutiert. Fakt ist jedoch: sie ist flexibel und kann im Laufe der Zeit und bei wechselnden Lebenssituationen und Einkommen angepasst werden. Und sie ist für Mütter sehr interessant, weil es neben einer Grundzulage in Höhe von 175 Euro auch noch 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind, das nach 2008 geboren wurde, gibt.
Rentenversicherung: Mehr Sicherheit – oder mehr Rendite?
Zu den Klassikern unter den privaten Vorsorgemöglichkeiten zählt weiterhin die private Rentenversicherung. Sie bietet eine hohe Sicherheit, weil sie lebenslange Leistungen bereits beim Vertragsabschluss garantiert und Verluste ausgeschlossen sind. Zusätzlich zahlen die Versicherungen eine Überschussbeteiligung aus der jährlichen Rendite aus. Die private Rentenversicherung ist bequem und flexibel, weil sich die Einzahlung variabel gestalten lässt und die Auszahlung entweder als lebenslange Rente, als Kapitalauszahlung auf einen Schlag oder bei einem frühzeitigen Todesfall an einen Hinterbliebenen gezahlt werden kann.
Wer risikobereiter ist, kann beispielsweise auch in eine fondsgebundene Rentensicherung einzahlen und verbindet einen Fondssparplan in renditestarken Börsensegmente mit einer Rentenversicherung. Die Renditechancen sind aber auch von den Bewegungen an der Börse und damit vom erzielten Anlageerfolgt abhängig. Deswegen sollte bei Geldanlagen an den Börsen immer auf einen langen Anlagezeitraum geachtet werden.
Die Zukunft auf mehr als eine Säule bauen
Am Ende gibt es bei der Altersvorsorge keine Patentlösung – die Möglichkeiten sind viel-fältig. Eines kann man aber mit Sicherheit sagen: Die gesetzliche Rente allein reicht nicht, um den Lebensstandard zu halten. Eine solide Alterssicherung, mit der Mann und Frau sorgenfrei in die Zukunft blicken können, muss auf verschiedene Säulen verteilt werden.
Sparkasse Fürth, Thomas Mück, Leiter Marketing,
Sparkasse Fürth, Angelika Uebelacker, Marketing.
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