Ausbildung: Was Azubis organisieren und beachten sollten

So gelingt der Start in die Zukunft – die wichtigsten To-dos vor der Ausbildung.

1. Ärztliche Untersuchung

Wer unter 18 Jahre alt ist, muss zum Ausbildungsstart eine Gesundheitsbescheinigung beim Arbeitgeber abgeben. Dafür holt man sich beim Einwohnermeldeamt den sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein und macht dann einen Termin für die kostenlose Untersuchung beim Hausarzt. Übrigens: Manche Arbeitgeber verlangen die ärztliche Bescheinigung auch bei bereits volljährigen Azubis.

2. Lohn- und Gehaltskonto

Wer noch kein Girokonto hat, muss spätestens zum Ausbildungsstart eines eröffnen. Schließlich will der Arbeitgeber ja das Ausbildungsgehalt jeden Monat irgendwohin überweisen können. Die Sparkasse bietet dafür zum Beispiel ein kostenloses Girokonto für Azubis mit vielen Vorteilen. Wer noch nicht volljährig ist, benötigt zur Kontoeröffnung die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.

3. Kindergeld

Das Kindergeld vom Staat gibt es für gewöhnlich so lange, bis ein Kind volljährig ist. Doch auch zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr haben die Eltern weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Das gilt für den Fall, dass Kinder eine ernsthaft betriebene Ausbildung machen oder studieren.

4. Einwohnermeldeamt

Manchmal bringt der Beginn einer Ausbildung auch einen Neustart in einer fremden Stadt mit sich. Neuankömmlinge müssen sich dann in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Umzug beim zuständigen Einwohnermeldeamt ummelden. Für die Adressänderung braucht man den Personalausweis oder Reisepass, außerdem eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers. Zudem fallen meist Gebühren an.

Nicht vergessen: Nach einer Ummeldung des Hauptwohnsitzes sollten Azubis direkt den Versicherungen, dem Mobilfunkanbieter und der Sparkasse die neue Adresse mitteilen und gegebenenfalls einen Nachsendeantrag bei der Post stellen.

In Deutschland besteht gesetzliche Meldepflicht. Das heißt: Selbst wenn das elterliche Zuhause Lebensmittelpunkt und damit Hauptwohnsitz des Azubis bleibt, muss ein zweiter Wohnsitz angezeigt werden. Wer dieser Pflicht nicht rechtzeitig nachkommt, riskiert ein Bußgeld.

5. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Wer als Azubi in einer eigenen Wohnung leben wird, kann unter Umständen einen monatlichen Zuschuss erhalten. Die finanzielle Unterstützung ist an bestimmte Kriterien gebunden und kann direkt bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) beantragt werden. Sie muss nicht zurückgezahlt werden.

Tipp: Unbedingt rechtzeitig kümmern. Ein Mietkostenzuschuss für Azubis wird in der Regel nur gewährt, wenn er bereits vor dem Umzug beantragt wurde.

6. Krankenversicherung

Ab Ausbildungsbeginn sind Azubis in der Regel nicht mehr über ihre Eltern mitversichert. Eine eigene gesetzliche Krankenversicherung muss her. Notfalls kann zwar auch der Arbeitgeber eine Krankenkasse für den Auszubildenden festlegen, aber es kann sich durchaus lohnen, die verschiedenen Leistungen zu vergleichen. Schließlich sollte der Beitrag das Ausbildungsgehalt nicht mehr als unbedingt nötig belasten.

7. Weitere Versicherungen

Es ist sinnvoll, für eine neue Lebenssituation den eigenen Versicherungsbedarf genau zu überprüfen. Und keine Panik: Es ist normal, dass junge Menschen die persönlichen Risiken oft nicht so ohne Weiteres einschätzen können. Hier gibt die Sparkasse Fürth gerne wichtige Informationen an die Hand.

Mit einer Haftpflichtversicherung ist man in jedem Fall auf der sicheren Seite, falls mal ein Missgeschick zum Beispiel mit dem Handy eines Freundes passieren sollte.

Übrigens: Wer als Kind über die Haftpflichtversicherung der Eltern versichert ist, benötigt hier auch während der Ausbildung noch keinen eigenen Versicherungsschutz.

8. Steueridentifikationsnummer

Der Ausbildungsbetrieb muss Azubis beim Finanzamt anmelden und benötigt dafür die persönliche Steuer-ID. Tipp: Wer noch keine Steuer-ID hat oder das Schreiben nicht findet, sollte rechtzeitig das Bundeszentralamt kontaktieren und einen Antrag stellen. Die Zustellung der Information per Post kann nämlich einige Tage dauern.

9. Sozialversicherungsausweis und Rentenversicherungsnummer

Damit das Unternehmen zum Beispiel Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge für den Azubi abführen kann, ist zum Start der Ausbildung ein Sozialversicherungsausweis erforderlich. Er kann schriftlich bei der Krankenkasse beantragt werden. Mit dem Einstieg in das Berufsleben werden Auszubildende gesetzliches Mitglied der Deutschen Rentenversicherung – erwerben also in der Regel erste Rentenansprüche.

Wer über 325 Euro in der Ausbildung verdient, zahlt automatisch in die Rentenkasse ein. Die Kosten werden mit dem Ausbildungsbetrieb geteilt. Bei einem geringeren Ausbildungsgehalt zahlt der Arbeitgeber die Beiträge alleine.

Noch Fragen zur Ausbildung? Ja!

Der Papierkram vor der Ausbildung ist das Eine. Das Andere ist, den Betrieb und seine individuellen Regeln kennen zu lernen und zu verstehen. Schließlich will man als neuer Kollege erstens nichts falsch machen und zweitens alle Möglichkeiten der Ausbildung nutzen.

Zum Ausbildungsbeginn sollten Azubis daher folgende Fragen mit ihrem Arbeitgeber klären:

  • Was sind die Regelungen für meine Arbeitszeit?
  • Wie lange ist meine Probezeit?
  • Unterstützt das Unternehmen die betriebliche Altersvorsorge?
  • Wie viele Urlaubstage habe ich?
  • Fördert der Betrieb vermögenswirksame Leistungen?
  • Beteiligt sich der Betrieb an meinen Fahrtkosten?
  • Wie verhalte ich mich, wenn ich krank bin?

Die ersten Wochen der Ausbildung sind eine ganz neue Erfahrung im Leben. Keine Frage: Das kann mitunter auch mal stressig sein. Umso besser also, wenn alles Organisatorische rechtzeitig erledigt ist, um einen freien Kopf für die täglichen Herausforderungen zu haben.

Viel Erfolg bei der Arbeit!

 

Sparkasse Fürth, Thomas Mück, Leiter Marketing,
Sparkasse Fürth, Angelika Uebelacker, Marketing.
E-Mail: presse@sparkasse-fuerth.de
Presse-Center: www.sparkasse-fuerth.de/presse
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