Schnell sein lohnt sich: Jetzt noch die Eigenheimförderung nutzen (Frist: 31. Dezember 2020)

Schnell sein lohnt sich: Jetzt noch die Eigenheimförderung nutzen (Frist: 31. Dezember 2020)

In Bayern bis zu 40.000 Euro Zuschuss in Form einer Eigenheimförderung für eine vierköpfige Familie möglich ►

Wer in Bayern ein Eigenheim zur Selbstnutzung baut oder kauft, kann dafür eine besonders attraktive Eigenheimförderung vom Staat erhalten. Familien, die die Einkommensgrenzen einhalten und zum ersten Mal ein selbstgenutztes Eigenheim kaufen oder bauen, erhalten zehn Jahre lang ein Baukindergeld von 1200 Euro pro Kind und Jahr. Der Freistaat stockt diese Förderung um ein Bayerisches Baukindergeld Plus in Höhe von weiteren 300 Euro pro Kind und Jahr auf. Zusammen mit der Bayerischen Eigenheimzulage in Höhe von einmalig 10.000 Euro summiert sich das für eine vierköpfige Familie über einen Zeitraum von zehn Jahren auf eine Förderung von insgesamt 40.000 Euro, erklärt die LBS Bayern. Das bietet einen starken Anreiz für Menschen im Freistaat, die so vom Zinstief profitieren und gleichzeitig mit ihrer Immobilie für das Alter vorsorgen.

Das Baukindergeld vom Bund ist nach Einzug bei der bundeseigenen Förderbank KfW zu beantragen. Einen Anspruch haben Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die zwischen 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2020 den Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung für das Eigenheim erhalten haben. Zusätzlich gelten Einkommensgrenzen. Zum Beispiel wird eine Familie mit einem Kind gefördert, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen 90.000 Euro nicht überschreitet. Maximal wird das Baukindergeld für zehn Jahre gewährt. Wer in den Genuss kommt, kann zusätzlich das Bayerische Baukindergeld Plus erhalten. Dieses lässt sich bei der BayernLabo, der Förderbank des Freistaats, beantragen.

Da beide Leistungen jährlich ausbezahlt werden, empfiehlt es sich, diese Summen als Sonderzahlungen in der Finanzierung einzuplanen. So kann man schneller schuldenfrei werden und das Zinsänderungsrisiko reduzieren. Dies ist zum Beispiel bei einem Bausparkombikredit möglich, wie die LBS Bayern erklärt. Alternativ ist es möglich die Baukindergeldzahlungen in einen eigenen Bausparvertrag fließen zu lassen, mit dem Vorsorge für spätere Renovierungen oder Umbauwünsche getroffen wird.

Die Bayerische Eigenheimzulage kann ebenfalls bei der BayernLabo beantragt werden

Anders als das Baukindergeld können auch Haushalte ohne Kinder diesen Zuschuss erlangen. Zu den Voraussetzungen zählt unter anderem, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt seit mindestens einem Jahr in Bayern liegt oder seit mindestens einem Jahr dauerhaft einer Erwerbstätigkeit in Bayern nachgegangen wird. Außerdem muss der notarielle Kaufvertrag zwischen 1. Juli 2018 und 31. Dezember 2020 abgeschlossen worden sein. Darüber hinaus gelten auch hier Einkommensgrenzen – zum Beispiel 50.000 Euro zu versteuerndes jährliches Einkommen bei einem Einpersonenhaushalt und 90.000 Euro bei einem Haushalt mit einem Kind.

Da die Förderung erst nach dem Einzug ausgezahlt wird, ist es sinnvoll, diesen Betrag für Ausgaben einzuplanen, die dann erst anstehen, rät die LBS Bayern. Dies kann etwa bei einem Kauf vom Bauträger die Zahlung der letzten Rate sein, die nach vollständiger Fertigstellung fällig ist. Aber auch für andere Kosten wie eine Garage, die Gartenanlage oder Modernisierungen nach dem Einzug kann die Summe vorgesehen werden.

Wichtig ist, dass für die Inanspruchnahme der Förderung neben anderen Voraussetzungen auch Antragsfristen gelten. Die Berater von LBS und Sparkassen helfen bei der optimalen Einbindung der Förderung in die individuelle Finanzierung.

Sparkasse Fürth, Thomas Mück, Leiter Marketing.
Sparkasse Fürth, Angelika Uebelacker, Marketing.
E-Mail: presse@sparkasse-fuerth.de
Presse-Center: www.sparkasse-fuerth.de/presse
Weitere Presseberichte: Presse und Veranstaltungen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




Enter Captcha Here :