Sparkasse Fürth empfiehlt: altersgerecht umbauen mit Geld vom Staat

Wer sich den Traum vom Haus erfüllt hat, kann sich kaum mehr vorstellen, in einer Mietwohnung zu leben. Doch woran viele beim Bau nicht denken: Schon eine Stufe vor dem Eingang kann sich als großes Hindernis erweisen.

Wohn-Riester kann für spezielle Modernisierungen genutzt werden

Schwellen entfernen, Durchgänge verbreitern, möglicherweise den Zugang zu oberen Räumen erleichtern. Auf solche Umbauten sollten Eigentümer sich mit einer Rücklage vorbereiten, empfiehlt die LBS Bayern. Für eine breitere Eingangstür samt Rampe sind immerhin etwa 3.000 Euro einzukalkulieren, für eine bodengleiche Dusche mindestens ebenso viel. Für die Modernisierung einer Durchschnittswohnung fallen schnell 20.000 Euro und mehr an. Hilfe vom Staat: mit einem Wohn-Riester-Bausparvertrag lassen sich solche Umbauten finanzieren.

Geldpolster anlegen

Wer ein Haus gebaut oder gekauft hat, ist zunächst mit dem Tilgen der Kredite beschäftigt. Wie soll man da noch Kosten für den altersgerechten Komfort stemmen? Riester-Bausparen kann helfen. Statt einer Instandhaltungsrücklage zahlen Eigentümer einfach jene 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens (maximal 2100 Euro inklusive Zulage) auf einen Bausparvertrag ein, die im Rahmen des Wohn-Riester-Sparens gefördert werden. Viele haben ihr Haus gebaut oder gekauft, als es diese staatliche Hilfe noch nicht gab. Jetzt profitieren auch sie davon, denn seit 2014 ist es gestattet, das Guthaben aus einem Wohn-Riester-Bausparvertrag für barrierefreie Umbauten zu nutzen.

Der Staat spart mit

Wenn beispielsweise zwei Ehepartner je einen Wohn-Riester-Vertrag über 50.000 Euro abschließen und regelmäßig darauf einzahlen, kann sich die staatliche Förderung (einschließlich Steuerersparnis und Zinsen) in zehn Jahren auf über 15.000 Euro summieren. Zusammen mit den eigenen Sparleistungen hätte das Ehepaar ein stattliches Polster zur Verfügung für barriere-reduzierende Umbauten – etwa das neue Bad mit ebenerdiger Dusche oder für breitere Türrahmen. Haus oder Wohnung sind dann zum Eintritt in den Ruhestand optimal ausgestattet. 

Restschulden tilgen mit Riester-Guthaben

Wenn die Finanzierung der eigenen Immobilie bislang ohne Riester-Bausparvertrag erfolgte, könnte das Guthaben eines neuen riestergeförderten Bausparvertrags auch dazu dienen, Restschulden aus der Immobilien-Finanzierung zu tilgen. Dann wäre die Immobilie zum Eintritt in den Ruhestand schuldenfrei – mit staatlicher Förderung.

Riester-Darlehen für Kinder oder Enkel

Und auch wer die Riester-Förderung nur beim Sparen nutzt und für das Darlehen aus dem Bausparvertrag keine Verwendung hat, gibt den Darlehensanspruch (ohne Riester-Förderung) einfach weiter – an Kinder oder Enkel. So hat die junge Generation die Möglichkeit, das zinsgünstige und sichere Darlehen bei der Finanzierung ihrer eigenen Immobilie einzusetzen.

 

Sparkasse Fürth, Thomas Mück, Leiter Marketing.
Sparkasse Fürth, Angelika Uebelacker, Marketing.
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