Fünf Tipps zum Immobilienkauf ohne Trauschein

Ob Eigentumswohnung oder Haus – auch Paare, die nicht in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, möchten sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen. Was passiert im Fall einer Trennung mit der Immobilie und mit dem Kredit?

Warum ein Partnerschaftsvertrag für Unverheiratete sinnvoll sein kann.

Am besten sollte man die Verhältnisse schon vor dem Kauf regeln und ein paar Dinge beachten:

Eintrag ins Grundbuch

Beim Hauskauf ohne Trauschein gilt: Die Rechte an der Immobilie hat, wer im Grundbuch steht. Unabhängig davon, wieviel Geld und Sachleistung er tatsächlich hineingesteckt hat. Idealerweise sollten beide Partner im Grundbuch stehen. Üblich ist eine anteilige Aufteilung nach Bruchteilen. Zum Beispiel jeweils zur Hälfte oder mit Anteilen von zwei Zehnteln und acht Zehnteln. Aus den Anteilen leiten sich die Rechte an der Immobilie ab.

Ein Partnerschaftsvertrag bietet Sicherheit

Auch ein Partnerschaftsvertrag bietet Rechtssicherheit bei einer Trennung. Gerade wenn es um Wohneigentum geht, gilt es, die Verhältnisse vertraglich zu regeln und notariell beurkunden zu lassen. Je mehr Geld auf dem Spiel steht, desto wichtiger ist es, alle Fragen rechtssicher im Vorfeld zu klären.

Die Kosten für einen Partnerschaftsvertrag liegen bei rund fünf Euro je 1.000 Euro Immobilienwert. Bei 300.000 Euro sind das also circa 1.500 Euro zuzüglich Notar- und Anwaltsgebühren.

Weitere Option – ein Gesellschaftsvertrag

Ein Immobilienkauf ohne Trauschein lässt sich auch mit einem Gesellschaftsvertrag rechtlich absichern. Beide Partner können eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) gründen bzw. sich als solche verstehen und sowohl die eigene GbR als auch die des Partners ins Grundbuch eintragen lassen. Natürlich gilt es im Vorfeld zu regeln, wer im Fall einer Trennung die Immobilie behalten darf und wie der andere Partner entschädigt wird. Der schlimmste Fall, eine Teilungsversteigerung, kann so verhindert werden. Bei einer Teilungsversteigerung wird die Immobilie gegen den Willen eines Partners zwangsversteigert. Das ist oft mit erheblichen Werteinbußen verbunden. Auch der Verzicht auf eine Teilungsversteigerung kann in einem Vertrag vereinbart werden.

An den Erbfall denken

Kein angenehmes Thema, aber von enormer Wichtigkeit im Zusammenhang mit einem gemeinsamen Immobilienkauf: Was passiert im Todesfall eines Partners mit der Immobilie und allen damit verbundenen Verpflichtungen. Ohne Regelung greift die gesetzliche Erbfolge.

Bei unverheirateten Partnern erben dann zum Beispiel die Kinder oder andere Familienangehörige des Verstorbenen. Und auch das sollte man wissen: Für Paare, die nicht verheiratet sind oder nicht in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gelten bei einer Erbschaft niedrigere Steuerfreibeträge. Deshalb empfiehlt sich ein Erbvertrag, um die gesetzliche Erbfolge zu umgehen. Oft entscheiden Paare, dass der Partner im Todesfall der Erbe der Immobilie ist.

Baufinanzierung ohne Trauschein

Für die finanzierende Sparkasse oder Bank ist die Zahlungsfähigkeit der Kreditnehmer wichtig – und natürlich die verlässliche Kreditrückzahlung. Bei der Bonitätsbeurteilung wird kein Unterschied gemacht, ob ein Paar verheiratet ist oder nicht.  In der Regel nehmen beide nicht verheirateten Partner ein gemeinsames Darlehen auf. Damit haften sie gesamtschuldnerisch. Das gilt unabhängig davon, wer die Raten bezahlt oder wie die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse liegen. Die Haftung bleibt auch bei einer Trennung bestehen.

Empfehlenswert ist es auf jeden Fall, sich vor dem gemeinsamen Immobilienkauf von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten zu lassen. Wenn es um die beste Finanzierung geht, ist die Sparkasse Fürth der perfekte Ansprechpartner.

 

Sparkasse Fürth, Thomas Mück, Leiter Marketing.
Sparkasse Fürth, Angelika Uebelacker, Marketing.
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Kommentare


Werner Helmut Pech schreibt am 18.02.2021 um 21:39 Uhr:

Sehr nützliche Hinweise, praxisgerecht aufgeteilt!


Antwort von Christian Splitt am 19.02.2021 um 09:12 Uhr:

Vielen Dank 🤗