Neues im März 2021

Die Tage werden langsam länger, die Uhren ticken bald nach der Sommerzeit – der Winter nähert sich langsam seinem Ende. Doch der Lockdown hält weiter an. Was der März Neues für Sie bereit hält, haben wir hier zusammengetragen.

Möglichkeiten für Aktivitäten sind weiter eingeschränkt. Wir geben Tipps für Kurztrips. Viele Menschen freuen sich auf den lang ersehnten frischen Haarschnitt. Beschäftigte in Pflegeberufen bekommen mehr Geld.

Frühlingsanfang – Ende März geht’s offiziell wieder los

Am 20. März ist Frühlingsanfang. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen werden sich dieses Jahr viele Menschen wohl noch mehr nach dem Frühling sehnen als sonst. Die Tage werden länger, und wenn das Wetter mitspielt, sind Aktivitäten verstärkt in der Natur möglich – mit Abstand, versteht sich.

Der Lockdown hält bis mindestens 7. März an. Kulturelle sowie touristische Einrichtungen sind geschlossen. So heißt es weiterhin, sich vermehrt Inspirationen unter freiem Himmel zu suchen.

Parks und Grünanlagen erstrahlen zum Teil schon ab März mit Krokussen, Forsythien, Märzbecher und Mandelbäumen in farbenfroher Blütenpracht und laden zum Verweilen ein.
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Parallel zum Frühlingsstart schalten die Uhren auf Sommerzeit – auch in diesem Jahr

Die einen können es kaum erwarten, andere würden sie gern seit Jahren abschaffen: Die Zeitumstellung. Aber (vorerst) heißt es auch in 2021 zweimal: die Uhren werden umgestellt – im Frühjahr eine Stunde vor, im Herbst eine Stunde zurück.

Am 28. März 2021 können wir eine Stunde weniger schlafen. Von 2 Uhr auf 3 Uhr stellen wir die Uhren vor. Am Morgen bleibt es dann länger dunkel, abends dafür länger hell.
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Haarschnitt ab 1. März wieder möglich – viele Kundinnen und Kunden bezahlen mehr

Ab Anfang März öffnen die Friseursalons. Das freut nicht nur diejenigen, deren Haare sich von einer Frisur inzwischen zur Corona-Matte entwickelt haben. Das ist vor allem für Bürgerinnen und Bürger wichtig, die aufgrund ihres Alter oder körperlichen Einschränkungen auf Friseurdienstleistungen angewiesen sind, da sie die Haarhygiene nicht mehr selbstständig bewältigen können.

Die Corona-Einschränkungen treffen Friseurbetriebe besonders hart. Aufgrund der Maßnahmen zur Hygiene und des Infektionsschutzes hatten Friseursalons zusätzlichen finanziellen Aufwand. Laut Statistischem Bundesamt sank der Umsatz der Geschäfte in den ersten drei Quartalen in 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 11,8 Prozent. Die Anzahl der Beschäftigten verringerte sich dabei um 4,3 Prozent.

Bereits nach dem ersten Lockdown mussten Kundinnen und Kunden für Haardienstleistungen im Durchschnitt 5,4 Prozent mehr bezahlen als im Vorjahresmonat. Im September 2020 lagen die Preise bereits über 6,3 Prozent des Vorjahresmonats. Daher rechnen viele Bürgerinnen und Bürger auch ab März 2021 mit einem weiteren Preisanstieg.
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Weltfrauentag am 8. März – Kampf für mehr Frauenrechte

Das diesjährige Motto der UN zum Weltfrauentag lautet: „Frauen in Führungspositionen. Für eine ebenbürtige Zukunft in einer Covid-19-Welt“. Ausschlaggebend dafür ist die gestiegene Aufgabenlast (u. a. Homeoffice, Kinderbetreuung, Hausarbeit) von Frauen während der Covid-19-Pandemie. Der Kampagnenslogan des International Womens Day lautet in diesem Jahr: #ChooseToChallenge – sinngemäß etwa „entscheide dich, herauszufordern“.

Der Weltfrauentag wurde erstmals 1911 begangen. Bereits seit 1921 findet er jährlich am 8. März statt und soll auf bestehende globale Probleme aufmerksam machen. Frauen dürfen wählen, das war nicht immer so. Sie dürfen seit 1958 ohne die Einwilligung ihres Ehemannes ein eigenes Bankkonto eröffnen und seit 1977 ohne dessen Erlaubnis arbeiten – aber bis dahin war es ein weiter Weg. Auch heute gibt es für die Gleichstellung von Frauen und Männern noch viel zu tun. Politische Forderungen sind unter anderem:

  • Frauen fair zu entlohnen
  • partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern
  • sexuelle Selbstbestimmung (Abschaffung des Paragrafen 219a)
  • Stopp von Gewalt gegen Frauen
  • die Hälfte des Parlaments mit Frauen zu besetzen.
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Mehr Geld für Pflegekräfte

Pflegerinnen und Pfleger, die bei Bund oder Ländern beschäftigt sind – in Deutschland sind das rund 2,3 Millionen Menschen – dürfen sich ab 1. März 2021 über mehr Zulagen und einen Monat später über mehr Gehalt freuen. In den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen wurden dabei folgende finanzielle Verbesserungen vereinbart:

  • Ab März bekommen Pflegekräfte eine Pflegezulage von 70 Euro im Monat. Im Folgejahr soll diese auf 120 Euro erhöht werden. Eine Pflegefachkraft im Krankenhaus (Tarifgruppe 7) beispielsweise kann dann mit allen Zulagen im Jahr 2022 bis zu 300 Euro mehr verdienen.
  • Für Menschen, die in der Intensivmedizin arbeiten, wird die Pflegezulage von bisher 46,05 Euro auf 100 Euro monatlich angehoben und somit mehr als verdoppelt.
  • Die Wechselschichtzulage steigt von 105 auf 155 Euro im Monat.
  • Die Pflegezulage für Angestellte in Betreuungseinrichtungen wie Pflegeheimen erhöht sich um 25 Euro.
  • Auch die Gehälter steigen in der Pflege. Erste Anhebungen gibt es ab 1. April 2021.
Die Tarifvereinbarungen gelten bis zum 31. Dezember 2022.
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Endspurt für das Baukindergeld

Im Jahr 2018 wurde das Baukindergeld eingeführt, um Familien und Alleinerziehenden durch staatlichen Zuschuss den Traum von einer eigenen Immobilie zu ermöglichen. Der ursprünglich bis Ende 2020 geltende Förderzeitraum wurde aufgrund der Corona-Pandemie um 3 Monate verlängert. Am 31. März 2021 endet der Förderzeitraum. Wenn Sie Ihren Kaufvertrag beziehungsweise die Baugenehmigung bis zu diesem Tag vorlegen, können Sie den Antrag auf Baukindergeld bis Ende 2023 stellen. Alles Wichtige zum Baukindergeld finden sie hier.
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Vereinfachter Zugang zu Leistungen der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) verlängert

Die Bundesregierung hat den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bis zum 31. März 2021 verlängert. Das soll vor allem Kleinunternehmerinnen und -unternehmer sowie Soloselbstständige unterstützen, die pandemiebedingt in Not geraten sind und Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen müssen.
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Neue EU-Energieeffizienzlabel für Elektrogeräte werden aussagekräftiger

Ab 1. März werden neue EU-Energieeffizienzlabel mit Informationen zum Energieverbrauch eingeführt. Zu den ersten Produktgruppen gehören Spülmaschinen, Waschmaschinen, Waschtrockner, Kühlschränke, Gefriergeräte, Fernseher und Monitore. In den nächsten Jahren sollen weitere Geräte dazu kommen.

Mit den neuen EU-Energieeffizienzlabel soll die Einschätzung, welche Gerätetypen wirklich weniger Energie benötigen, für Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher werden. Bei Kühlschränken zum Beispiel war das auf den alten Labeln zuletzt nur noch wenig aussagekräftig. Fast alle Modelle lagen in den Bestklassen. Mit effizienten Geräten können Bürgerinnen und Bürger mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen. Durch die Umstellung steigen auch die Anforderungen an die Sparsamkeit der Geräte.

Die neuen Label haben künftig die Effizienzklassen A bis G, statt A bis D. Die Plusklassen wie A+++ entfallen. Aktuelle Gerätemodelle werden sich in Zukunft in deutlich schlechteren Klassen wiederfinden. Viele Kühlschränke beispielsweise, die sich derzeit in der Kategorie A+++ befinden, werden beim neuen Label in die Klasse D rutschen.

Die oberste Effizienzklasse A bleibt zunächst frei, um Herstellerinnen und Hersteller zudem einen Anreiz für technische Fortschritte zu bieten und noch sparsamere Geräte zu entwickeln.

Zusätzlich tragen die neuen Label einen QR-Code, der online weitere Produktinformationen bereitstellt. Einige neue Label, beispielsweise von Wasch- und Geschirrspülmaschinen, enthalten weitere Informationen wie die Dauer des Energiesparprogramms, zu dem der angegebene Stromverbrauch gehört.

Quelle: Sparkasse.de
(Stand: 22.02.2021)

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