Neues Jahr, neue Regelungen: Das bringt uns 2024

Ab dem kommenden Jahr gibt es viele Änderungen für die Menschen in Deutschland. Kleiner Spoiler Alert: Ab April schwebt eine grüne Wolke über Deutschland – ganz legal.

Ab dem kommenden Jahr 2024 gibt es viele Änderungen. Kleiner Spoiler Alert: Mehr Abgaben, mehr Cash – und ein Hauch von Gras.

Für viele Bürgerinnen und Bürger wird 2024 das Jahr der Veränderungen: Von mehr Mindestlohn und mehr Bürgergeld bis hin zu höheren Sozialabgaben. Doch dabei allein bleibt es nicht! Hier sind 13 der wichtigsten Entwicklungen, die Sie im Auge behalten sollten.
.

Mehr Mindestlohn und höherer Verdienst bei Minijobs

Der Mindestlohn steigt: von 12,00 auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Und für Minijobber steigt die Verdienstgrenze von 520 auf 538 Euro.
.

Elterngeld-Einkommensgrenze und gemeinsame Partnermonate sinken

Diese Neuerung gilt für Eltern, deren Kind ab dem 1. April zur Welt kommt: Die Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld sinkt von 300.000 auf 175.000 Euro – für Alleinerziehende auf 150.000 Euro. Eine weitere Änderung betrifft die Partnermonate: Teilen Eltern sich die Betreuung, kann die Elternzeit (wie bisher) von 12 auf 14 Monate aufgestockt werden. Künftig muss aber ein Beteiligter mindestens einen der Partnermonate allein nehmen. Die gemeinsame Elternzeit ist dann nur noch einen Monat möglich. Ausnahmen gibt es bei Mehrlings- und Frühgeburten.
.

Kindesunterhalt steigt an

Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder beträgt ab Januar bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 480 statt bisher 437 Euro, für die Zeit vom 7. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 551 statt bisher 502 Euro und für die Zeit vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit 645 statt bisher 588 Euro monatlich. Auch der reguläre Kindesunterhalt steigt in allen Altersgruppen deutlich an.
.

Besserverdiener zahlen höhere Sozialabgaben

Die Beitragsbemessungsgrenzen in den Sozialversicherungen erhöhen sich spürbar – Besserverdiener müssen mehr Sozialabgaben leisten: In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung werden dann bis zu einem sozialversicherungspflichtigen Gehalt von 7.550 Euro in Westdeutschland und 7.450 Euro in Ostdeutschland Beiträge fällig. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf bundesweit 5.175 Euro. Wer mehr verdient, kann sich auf Wunsch privat krankenversichern.
.

Lohnanstieg für Azubis

Auszubildende können sich über eine höhere Mindestvergütung freuen: Sie steigt im ersten Jahr auf 649 Euro. Im zweiten Ausbildungsjahr sind es 766 Euro und im dritten mindestens 876 Euro.
.

Bürgergeld legt zu

Die mehr als 5 Millionen Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger sollen im Schnitt rund 12 Prozent mehr Geld bekommen. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.
.

Gastro-Steuer steigt auf altes Niveau

In Restaurants, Cafés und Kneipen gilt wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt der vorübergehend 7 Prozent. Essengehen könnte also teurer werden.
.

Plus 10 Prozent bei Kfz-Versicherungen

Die Prämien für Auto- und Motorradversicherungen steigen weiter: 10 Prozent sind zu erwarten. Grund sind vor allem höhere, durch die Inflation getriebene Kosten für Reparaturen. Wegen des harten Wettbewerbs in der Branche sind aber auch weiterhin günstigere Angebote zu erwarten.
.

Private Krankenversicherung (PKV) wird teurer

In der PKV werden die Beiträge im Schnitt um 7 Prozent steigen, in einzelnen Fällen sogar zweistellig. Versicherte, die das nicht bezahlen können, haben einen Rechtsanspruch: Sie können in einen anderen Tarif mit gleichartigem oder niedrigerem Schutz wechseln oder die Selbstbeteiligung erhöhen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie auch zur Gesetzlichen Krankenversicherung zurückkehren. Sie müssen dafür aber in der Regel unter 55 Jahre alt sein.
.

Höhere Entgeltumwandlung in der Betrieblichen Altersvorsorge (BAV)

Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung auf 90.600 Euro im Jahr winken höhere Grenzen für steuerfreie Beträge: Bis zu 4 Prozent ohne Sozialabgaben und sogar 8 Prozent ohne Steuern können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jetzt ohne Abzug von Steuern in einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einem Pensionsfonds umwandeln.
.

Gebäude-Energie-Gesetz heizt ein

Anfang Januar tritt das Gebäude-Energie-Gesetz in Kraft. Öl- und Gasheizungen dürfen noch bis 2044 laufen. Neue Heizungen müssen nun zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
.

Bildungsförderung mit mehr Schulbedarf

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, erhalten mehr Unterstützung für ihren Schulbedarf: Ein Plus von gut 12 Prozent ist für den Kauf von Taschenrechnern, Füllern, Malstiften oder Heften vorgesehen – so dass das Jobcenter dann 65 Euro zum 2. Schulhalbjahr auszahlt und 130 Euro zum Beginn des neuen Schuljahres 2024 / 2025. Diese Förderung erhalten außerdem Kinder und Jugendliche, deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch wer Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, hat Anspruch darauf.
.

Ab April soll Erwachsenen der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt sein, im privaten Bereich bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau. Privat dürfen drei Pflanzen angebaut werden. Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Der nötige Bundestagsbeschluss zu diesen Plänen der Ampel steht aber noch aus.
.

Weitere Finanztipps
Quelle: Sparkasse.de
Stand: 15.12.2023

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert




Enter Captcha Here :