Neuigkeiten im August
Der August bringt neue Regeln für Menschen mit Schulkindern, Reisende und Unternehmen: Der Ganztagsanspruch startet, KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden, die Bahn ordnet Prämien neu und die EU verschärft Vorgaben für Lebensmittelverpackungen.
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Recht auf Ganztagsbetreuung startet mit den Erstklässlern
Mit dem Schuljahr 2026/27 beginnt der schrittweise Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen. Zunächst profitieren alle Eltern und Erziehungsberechtigten mit Kindern, die in die erste Klasse kommen. In den Folgejahren wächst der Anspruch jeweils um eine weitere Klassenstufe.
Das Angebot gilt ab dem 1. August. Betroffene müssen es jedoch nicht nutzen. Gerade beim Wechsel von der Kita in die Grundschule kann es Familien aufgrund von Betreuungslücken aber spürbar entlasten.
Wie der Anspruch vor Ort umgesetzt wird, hängt von den Angeboten der Länder, Kommunen und Träger ab, die Betreuungsplätze schrittweise ausbauen. Betroffene sollten sich daher frühzeitig bei Schule, Hort oder Kommune über verfügbare Plätze und Anmeldefristen informieren. Weiterführende Infos und Tipps für Anlaufstellen in den einzelnen Bundesländern sind auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) zu finden.
Für drei Bundesländer klingelt schon im August die Schulglocke
In Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland beginnt das Schuljahr 2026/27 bereits am 10. August. Weil die Ferienregelungen in Deutschland weiterhin je nach Bundesland variieren, kehren Schülerinnen und Schüler zu unterschiedlichen Zeiten zurück. Bayern und Baden-Württemberg starten erst in der dritten Septemberwoche.
KI-Inhalte brauchen klare Regeln und verantwortliche Menschen
Ab dem 2. August greifen neue Transparenzvorgaben der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz, auch KI-VO oder AI Act genannt. Unternehmen, Redaktionen und Kanzleien müssen in den erfassten Fällen kenntlich machen, wenn sie KI für Texte, Bilder, Videos, Audioinhalte auf ihren Websites oder Beiträge in sozialen Netzwerken einsetzen. Auch KI-Interaktionen müssen erkennbar sein, damit Nutzerinnen und Nutzer wissen, dass sie mit einem KI-System kommunizieren, beispielsweise bei Chatbots im Kundenservice.
Betroffene Einrichtungen sollten ihre Abläufe jetzt überprüfen und Kennzeichnungen, Freigaben sowie Zuständigkeiten festlegen. Bei Verstößen drohen Sanktionen von bis zu 35 Millionen Euro oder sieben Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, teilt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschlands (EVZ) auf seiner Homepage mit.
Für redaktionell geprüfte Texte gilt eine wichtige Ausnahme: Eine Kennzeichnung kann entfallen, wenn ein Mensch den KI-generierten Inhalt prüft, redaktionell kontrolliert und die Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt. Unternehmen, Kanzleien und Redaktionen sollten deshalb klar bestimmen, wer diese Prüfung übernimmt.
Sonnenfinsternis macht den Urlaubshimmel und Teile Deutschlands zum Erlebnis
Am Abend des 12. August zieht der Mond vor der Sonne vorbei. Die totale Sonnenfinsternis lässt sich in Europa vor allem in Island und im Norden Spaniens erleben, ein kleiner Bereich im Nordosten Portugals liegt ebenfalls in der Totalitätszone. Wer in Deutschland bleibt, sieht eine partielle Finsternis. Besonders gut fällt sie im Süden und Südwesten aus: In Freiburg werden beispielsweise bis zu 90 Prozent der Sonne bedeckt. Bundesweit beginnt das Schauspiel etwa ab 19 Uhr und spielt sich tief am westlichen und nordwestlichen Himmel ab. Eine freie Sicht zum Horizont und eine geeignete Brille nach ISO-Standard zum Schutz der Augen sind unverzichtbar.
Neue Solaranlagen speisen zu etwas niedrigeren Sätzen ein
Wer ab August eine Photovoltaikanlage neu in Betrieb nimmt und Strom ins öffentliche Netz einspeist, erhält dafür etwas weniger Geld. Zum 1. August sinkt die Einspeisevergütung turnusgemäß um ein Prozent.
Die Vergütungssätze sind weiterhin von der Anlagengröße abhängig, bleiben für installierte Systeme über 20 Jahre hinweg garantiert und werden alle 6 Monate angepasst.
Wer eine neue Anlage plant, sollte die aktuellen Sätze direkt in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einbeziehen.
BahnBonus macht Prämienfahrten günstiger, aber nicht immer
Die Deutsche Bahn richtet ihr BahnBonus-Programm neu aus. Wie viele Punkte eine einfache Freifahrt innerhalb Deutschlands kostet, hängt künftig unter anderem von Strecke, Buchungszeitpunkt und Nachfrage ab.
Für manche Verbindungen sinkt die Einstiegsschwelle. Eine einfache Fahrt gibt es künftig ab 750 Punkten in der zweiten Klasse und ab 1.250 Punkten in der ersten Klasse. Bisher waren üblicherweise 1.000 beziehungsweise 1.500 Punkte erforderlich. Je nach gewünschter Verbindung kann der Punktepreis allerdings auch deutlich höher liegen.
Teurer wird hingegen die flexible Option: Für eine Freifahrt Flex in der zweiten Klasse verlangt die Bahn künftig 2.500 Punkte. Das sind 500 Punkte mehr als bisher. Wer Punkte einlösen möchte, sollte daher Verbindungen und Konditionen vergleichen.
Strengere Vorgaben für Papiertüten, To-go-Becher und andere Lebensmittelverpackungen
Ab dem 12. August gelten mit der EU-Verpackungsverordnung, kurz PPWR, strengere Grenzwerte für Fluorchemikalien (PFAS), die in vielen Verpackungen mit Lebensmittelkontakt vorkommen. Das betrifft zum Beispiel Bäckertüten, To-go-Becher oder Verpackungspapier an Fleisch- und Wursttheken. PFAS werden unter anderem auch in beschichteten Pfannen, Waffeleisen, Sandwich-Maker, wiederwendbaren Backfolien oder in Outdoor-Kleidung eingesetzt.
Sie können bei Papier oder Pappe Fett und Wasser abweisen. Gleichzeitig bauen sie sich in der Umwelt kaum ab und verunreinigen Böden und Gewässer. Über die Nahrung und verbrauchernahe Produkte können sie sich auch in Menschen und Tieren anreichern. Deshalb werden sie auch als Ewigkeitschemikalien oder „ewige Gifte“ bezeichnet. Die neuen Vorgaben sollen ihren Einsatz in Lebensmittelverpackungen weiter begrenzen.
Die Verordnung verfolgt ein größeres Ziel: Sie soll Verpackungsabfälle verringern, Recycling erleichtern und problematische Stoffe aus dem Kreislauf nehmen. Die ersten Regelungen betreffen vor allem Hersteller, Handel und Gastronomie. Für Verbraucherinnen und Verbraucher könnten Produkte nach und nach anders verpackt sein. Mehrwegangebote werden an Bedeutung gewinnen. Bei To-go-Speisen und Getränken können zudem häufiger wiederverwendbare oder selbst mitgebrachte Behälter eine Rolle spielen.
Beim Blitzermarathon nimmt die Polizei Raser verstärkt ins Visier
Vom 3. bis 9. August führt die Polizei im Rahmen der Speedweek wieder vermehrt Geschwindigkeitskontrollen durch, teilt der ADAC mit. Geblitzt wird insbesondere an unfallträchtigen Strecken sowie vor Schulen, Baustellen, Kitas, Altenheimen und Krankenhäusern. Die Kontrollen betreffen Autobahnen und Bundesstraßen ebenso wie Straßen innerorts und sollen in der Hauptreisezeit die Verkehrssicherheit erhöhen. Nicht alle Bundesländer beteiligen sich an der Maßnahme.
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Quelle: Sparkasse.de
Stand: 27.07.2026
#KI-Inhalte #Ganztagsbetreuung

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