Neuigkeiten im September

Drei Landtagswahlen, neue EU-Kennzeichnungen an der Kasse und strengere Regeln gegen Greenwashing: Der September bringt zahlreiche Änderungen  – auch beim Bahnfahren, bei der Steuererklärung und in Sachen Cybersicherheit tut sich einiges.

Wahlen in drei Bundesländern

Im September wird gleich dreimal gewählt: Am 6. September stimmt Sachsen-Anhalt über einen neuen Landtag ab. Zwei Wochen später, am 20. September, folgen die Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Etwa 5,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Diese drei Landtagswahlen gelten auch als wichtiger Stimmungstest für die Bundespolitik und die amtierende Regierung.

Bahnhöfe werden alkoholfrei

Für ein besseres Sicherheitsgefühl der Reisenden: Die Deutsche Bahn führt schrittweise ein Alkoholkonsumverbot an allen rund 5.400 Bahnhöfen ein. Bis zum 15. Oktober soll die neue Regel bundesweit gelten. Den Anfang machen bereits ab dem 1. September der Berliner Hauptbahnhof sowie die Bahnhöfe Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig. Von dem Verbot ausgenommen bleibt der Konsum von Alkohol innerhalb der Bahnhofsgastronomie und in gemieteten Flächen.

Mehr Menschen erhalten Hilfe bei der Steuererklärung

Lohnsteuerhilfevereine dürfen künftig mehr Menschen beraten. Bislang durften sie Mitglieder nur unterstützen, wenn deren Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Rente oder Unterhalt stammten. Wer zusätzlich sogenannte Überschusseinkünfte hatte (etwa aus Vermietung oder Kapitalanlagen), fiel bislang oft wegen einer Obergrenze aus dem Beratungsangebot heraus. Diese Grenze entfällt nun. Nach Schätzung des Finanzministeriums können dadurch rund 35.500 weitere Steuerpflichtige die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen.

Wer hingegen Einkünfte aus einer selbstständigen oder gewerblichen Nebentätigkeit erzielt, darf von den Vereinen weiterhin nicht beraten werden.
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Neue Labels für Garantie und Gewährleistung

Wenn sich die Schuhsohle nach zwei Wochen löst oder das Spielzeug schnell den Geist aufgibt, sollen künftig Kundinnen und Kunden ihre Rechte auf den ersten Blick erkennen. Ab dem 27. September gelten in der gesamten EU zwei einheitliche Kennzeichnungen.

  • Gewährleistungslabel
    Händler müssen zum Beispiel an der Kasse darauf hinweisen, dass Verbraucher mindestens zwei Jahre lang gesetzliche Rechte auf kostenlose Reparatur oder Ersatz haben.

  • GARAN-Label
    Bietet ein Hersteller zusätzlich eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie an, muss er dieses Label verwenden. Es zeigt auf einen Blick, wie viele Jahre ein Produkt garantiert einwandfrei funktionieren soll.
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Strengere Regeln gegen Greenwashing

Wer mit Begriffen wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ wirbt, muss diese Aussagen ab dem 27. September auch belegen können – egal ob auf der Verpackung, in Anzeigen, Werbebroschüren oder im Internet. Andernfalls drohen Abmahnungen oder sogar Schadenersatzforderungen. Auch Nachhaltigkeitssiegel dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn sie auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgelegt wurden. Bei schwerwiegenden Verstößen drohen Unternehmen existenzbedrohende Konsequenzen wie Verkaufsverbote, die Abschöpfung von Gewinnen sowie empfindliche Bußgelder von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
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Sich grün waschen? Die EU verbietet vage Öko-Floskeln

Ab dem 27. September 2026 drohen oder gefälschte Nachhaltigkeitssiegel drastische Millionenstrafen.

Die folgende Tabelle listet die ab dem 27. September 2026 verbotenen Greenwashing-Begriffe und deren rechtlichen Status auf. Sie besteht aus drei Spalten: Links steht der verbotene Begriff, in der Mitte der rechtliche Status ab dem Stichtag und rechts die gesetzlich erlaubte Alternative oder Bedingung. Unter anderem werden pauschale Aussagen wie „klimaneutral“ durch CO2-Kompensation oder „umweltfreundlich“ ohne Nachweis komplett verboten. Selbsterfundene Öko-Logos sind illegal; es dürfen nur noch unabhängig zertifizierte oder staatlich festgelegte Siegel verwendet werden. Weitere Details entnehmen Sie der tabellarischen Übersicht.

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Ab dem 27. September 2026 drohen für unbewiesene Begriffe wie „klimaneutral“ oder gefälschte Nachhaltigkeitssiegel drastische Millionenstrafen. Quelle: Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union, 2024
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Neue Meldepflichten für Cyberrisiken

Egal ob Smartphone, Smart-TV oder vernetzte Haushaltsgeräte: Ab dem 11. September müssen Hersteller von Geräten mit Internet- oder Softwarefunktion schwere Sicherheitslücken und Hacker-Angriffe deutlich schneller melden. Entdecken Unternehmen eine akute Schwachstelle, über die Geräte ausspioniert oder lahmgelegt werden könnten, müssen sie die Behörden innerhalb von 24 Stunden warnen. Diese rasanten Notfall-Meldungen gehen an die EU-Cybersicherheitsbehörde, die die Informationen sofort an nationale IT-Schutzstellen (wie das deutsche BSI) weitergibt, damit Verbraucher schneller geschützt und Updates bereitgestellt werden können.

  • Gut zu wissen
    Weitere, noch strengere Sicherheitsregeln dieses neuen EU-Gesetzes (Cyber Resilience Act) greifen ab dem 11. Dezember 2027
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Abschied von einem TV-Dauerbrenner

Schlagerfans müssen sich am 6. September von einer Institution im deutschen Fernsehen verabschieden: Dann läuft die letzte Live-Ausgabe von „Immer wieder sonntags“ mit Moderator Stefan Mross. Rund 30 Jahre lang lief das Format im Ersten und zählte zu den beliebtesten Volksmusiksendungen Deutschlands – Millionen schalteten regelmäßig ein.

NFL-Saison startet mit deutlich mehr Live-Spielen

Football-Fans in Deutschland dürfen sich freuen: Zum Saisonstart zeigen RTL und Sky deutlich mehr NFL-Spiele live im TV – neben den Sonntagabend-Partien künftig auch Nachtspiele sowie zwei Konferenzen. Den Auftakt macht die Partie zwischen den New England Patriots und den Seattle Seahawks am 10. September um 2:20 Uhr deutscher Zeit. Während die NFL-Spiele sonntags weiterhin kostenlos im Free-TV bei RTL zu sehen sind, ist für das vollständige Angebot inklusive aller Nacht-Partien und Konferenzen ein kostenpflichtiges Abonnement (Pay-TV) bei RTL+ oder Sky erforderlich.

Neue Zelte, teurere Maß: O’zapft is und die Kasse klingelt

Ab dem 19. September 2026 heißt es in München wieder: O’zapft is! Zur diesjährigen Wiesn werden rund 6,5 Millionen Besucherinnen und Besucher aus aller Welt erwartet, die im Schnitt etwa 90 Euro pro Tag direkt auf dem Festgelände ausgeben. Neu dabei ist das Festzelt „Bartls Flößerstadl“, während die „Münchner Stubn“ ausscheidet. Auch Bodos Cafézelt präsentiert sich in einem komplett neuen Holz-Look. Bei den Preisen heißt es dagegen: tiefer in die Tasche greifen. Die Maß Bier kostet zwischen 14,80 und 15,90 Euro. Immerhin bleibt eine beliebte Regelung: An Wochenenden und Feiertagen dürfen die Wirte ab 15 Uhr weiterhin zehn Prozent ihrer Plätze für Einheimische reservieren.

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Weitere Finanztipps
Quelle: Sparkasse.de
Stand: 25.08.2026

#Cybersicherheit #Greenwashing

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