Mit Chef und Staat gemeinsam sparen Fünf Fakten zu Vermögenswirksamen Leistungen

Zuschuss vom Arbeitgeber und Förderung durch den Staat – das klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Aber genau das sind Vermögenswirksame Leistungen (VL).

Eine gute Basis, um Geld anzusparen, können Vermögenswirksame Leistungen sein. Ob der Arbeitgeber VL zahlt, sollte man bereits im Vorfeld erfragen.

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Hinter diesen beiden langen Wörtern versteckt sich eine interessante Form für die Geldanlage. Sie sind zusätzliches Geld vom Arbeitgeber, das dem Vermögensaufbau dienen soll. Es zeigt sich aber, dass Arbeitnehmer eine große Menge dieses Geldes liegen lassen: Jährlich werden 1,6 Milliarden Euro an VL nicht abgerufen, so Zahlen des Bankenverbandes*. Wer sich allerdings frühzeitig mit den VL beschäftigt, kann über die Jahre ein stattliches Sümmchen ansparen oder damit auch einen privaten Baukredit tilgen.

Wer hat Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen?

Es ist wichtig zu wissen, dass Unternehmen grundsätzlich nicht dazu verpflichtet sind, VL zu zahlen. Vielmehr sind sie entweder eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers oder im jeweiligen Tarifvertrag festgelegt. Wer sich unsicher ist, ob er VL erhalten kann: Oft hilft es, bei der Personalstelle oder beim Betriebsrat nachzufragen, ob der Arbeitgeber VL zahlt und wenn ja, in welcher Höhe**. Neben dem Geld vom Arbeitgeber, gibt es unter bestimmten Bedingungen auch eine Förderung durch den Staat.

Wie viel Geld bekomme ich vom Arbeitgeber?

Die Höhe des Betrages, den der Arbeitgeber zahlt, ist entweder im Tarif- oder im Arbeitsvertrag geregelt. Dabei weisen die VL in unterschiedlichen Branchen aber eine erhebliche Spannbreite auf. Sie reicht von 40 Euro bis hin zu  6,65 Euro pro Monat. VL-Sparer können ihre Beträge aber auch freiwillig aufstocken. Das lohnt sich besonders dann, wenn man Anspruch auf staatliche Förderung hat. Der Arbeitgeber überweist den zusätzlichen Betrag gleich mit und zieht in vom Bruttolohn ab.

Eine gute Basis, um Geld anzusparen, können Vermögenswirksame Leistungen sein. Ob der Arbeitgeber VL zahlt, sollte man bereits im Vorfeld erfragen.

Wie kann ich meine VL anlegen?

Die VL werden nicht an die Arbeitnehmer ausgezahlt, sondern der Arbeitgeber zahlt sie direkt in einen VL-Vertrag ein. Dabei haben Arbeitnehmer die Wahl, wie sie sparen möchten. Ihnen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: Sie können die VL in einem Bank-, Bau- oder Fondssparplan anlegen oder aber einen Immobilienkredit tilgen. Was Arbeitnehmer aber in Zeiten von niedrigen Zinsen beachten sollten: Aktienfonds sind renditestark und langfristig ertragsträchtig. Für VL-Sparer ist wichtig, dass die Werte in den Aktienfonds breit gestreut sind. Diese Streuung hilft, Schwankungen auszugleichen. Dennoch sollten Anleger beachten, dass sich diese Schwankungen auch negativ auf den Wert der Anlage auswirken können. Beim VL-Sparen sollten die Anleger auch die 6+1-Regel kennen: Die Sparer zahlen sechs Jahre in den Vertrag ein, im siebten Jahr muss dieser ruhen. Es ist dann clever, nach Ende des sechsten Jahres direkt wieder einen neuen Vertrag abzuschließen, denn langfristiges Sparen zahlt sich aus. Wer jedoch seinen Vertrag vor Ablauf von sieben Jahren ohne triftigen Grund auflöst, verliert den Anspruch auf staatliche Förderung.

Was ist die Arbeitnehmersparzulage?

VL-Sparen kann unter bestimmten Umständen vom Staat gefördert werden. Sparer können die sogenannte Arbeitnehmersparzulage erhalten, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Um beispielsweise in den Genuss der Förderung eines Aktienfonds zu kommen, darf das Einkommen bei Alleinstehenden nicht mehr als 20.000 Euro im Jahr betragen, bei Ehepaaren nicht mehr als 40.000 Euro***. Wichtig ist, dass nicht der Bruttoverdienst gemeint ist, sondern das zu versteuernde Einkommen – also abzüglich Werbungskosten und anderer Posten, die sich von der Steuer absetzen lassen. Der Staat fördert die Vermögensbildung etwa durch die Anlage in Aktienfonds bis zur Höhe von 400 Euro pro Jahr mit 20 Prozent (maximal 80 Euro Förderung im Jahr). Die Tilgung eines Baukredits wird mit 9 Prozent gefördert. Auch beim Bausparvertrag gibt es 9 Prozent staatliche Förderung, zusätzlich können VL-Sparer hier auch noch Anspruch auf die Wohnungsbauprämie haben.

Wann lohnt sich ein VL-Vertrag?

Arbeitnehmer sollten auf diese Leistung des Arbeitgebers ganz gewiss nicht verzichten. Auch relativ kleine Beträge summieren sich: Wer pro Monat 40 Euro einzahlt, kommt nach sechs Jahren auf 2.880 gesparte Euro. Hier gilt der Spruch: „Auch Kleinvieh macht Mist“. Wenn dann die Rendite noch attraktiv ist, kann sich aufgrund des Zinseszinseffekts ein schönes Sümmchen entwickeln. Und besonders das langfristige Sparen lohnt sich, denn das VL-Sparen kann beispielweise ein erster Baustein für die eigene Altersvorsorge sein.

 

Infografik “Finanzwissen – einfach erklärt: Vermögenswirksame Leistungen”

 

* Bankenverband 22.11.2018, in: “Vermögenswirksame Leistungen
** Die Bedingungen regelt das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG).
*** Steuerdisclaimer: Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand Juni 2019. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.

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