Geräteerkennung

„Sie melden sich das erste Mal auf diesem Gerät an. Bitte nehmen Sie eine einmalige Identifizierung vor!“. Diesen oder einen ähnlich formulierten Satz haben Sie bestimmt auch schon selbst gelesen.

Online-Banking Geräteerkennung

Diese sogenannte „Geräteerkennung“ hält nun auch Einzug im Online-Banking der Sparkasse Fürth. Sie stellt eine bedeutende Neuerung dar und erhöht die Sicherheit.

Die Vorteile der Geräteerkennung im Online-Banking

Betrugsfälle im Internet, Pishing und Datenklau sind leider keine Seltenheit mehr. Dabei sind die Online-Banking-Zugangs­daten besonders sensibel: Sie stellen den Schlüssel zum Online-Banking dar. Um es Betrügern noch schwerer zu machen, wird zukünftig zusätzlich zu den Zugangsdaten ein weiterer Faktor wichtig sein: das Einloggen auf einem bekannten Gerät oder alternativ die TAN-Freigabe zum Login. Eine deutliche Erhöhung der Sicherheit für alle, die das Online-Banking nutzen.

Komfortabel ist die neue Sicherheitshürde zudem, denn häufig genutzte Geräte lassen sich mit Bestätigung durch nur eine einmalige TAN-Freigabe als bekannt einrichten und danach auch ohne erneute TAN-Freigaben bei künftigen Anmeldungen nutzen.

Einführung  in zwei Phasen

  1. Phase: Übergangsphase 23. Mai – Mitte Juli 2023

    Bei Anmeldung im Online-Banking wird den Nutzerinnen und Nutzern der unten stehende Hinweis angezeigt, der ihnen die Möglichkeit gibt, ihr Gerät als vertrauenswürdig zu speichern. Das Gerät kann danach auch ohne Freigabe bei künftigen Anmeldungen genutzt werden.
    Dies bleibt bis Mitte Juli 2023 eine Kann-Aktion.

    Ansicht Online Banking: Dieses Gerät als Vertrauenswürdig speichern

  2. Phase: Aktivphase ab Mitte Juli 2023

    In der Aktivphase muss der Login dann zwingend mit noch einer zusätzlichen TAN-Freigabe erfolgen – oder eben mit einem wiedererkannten Gerät. Dies nennt man den “Zweistufigen Login” oder auch die “Zwei-Faktor-Authentifizierung”. Wer vorher in der Übergangsphase bereits sein Gerät gespeichert hat, kann sich nun entspannt zurücklehnen und mit seinem bekannten Gerät auch ohne TAN-Freigabe einloggen.

Wichtige Voraussetzung: Einsatz von Cookies

Für eine erfolgreiche Wieder­erkennung hinterlegter Geräte ist das Setzen eines Cookies auf dem jeweiligen Gerät notwendig. Daher ist es erforderlich, dass Cookies im Browser zugelassen werden. Auch nach Löschen der Cookies oder Nutzung eines anderen Browsers kann das Gerät nicht wieder­erkannt werden. In diesem Fall ist bei Anmeldung eine erneute Freigabe erforderlich.

Unser Tipp

Registrieren Sie bereits jetzt Ihre Geräte, damit sind Sie zum Einführungszeitpunkt der Geräteerkennung Mitte Juli 2023 gut gerüstet! Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Online-Banking-Hotline unter (0911) 78 78 – 24 77 wenden.

Weitere Informationen und FAQs zur Geräteerkennung

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Kommentare


Dobner Horst schreibt am 28.07.2023 um 21:59 Uhr:

Wie und Wo kann ich mein Gerät registrieren. ( Geräteerkennung ) ich kann
auf der Sparkassen Homepage keine Hinweis finden.


Antwort von Christian Splitt am 31.07.2023 um 09:00 Uhr:

Direkt bei der Anmeldung im Online-Banking erfolgt (falls das Gerät noch nicht registriert) die Abfrage.