Mit PSD2 wird Online-Banking noch sicherer (Teil 1)

Ab 14. September 2019 setzen Sparkassen und andere Finanzinstitute indes die neue EU-Richtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2) um. Dadurch ergeben sich Veränderungen und Verbesserungen im Zahlungsverkehr und Online-Banking.

Um in Zukunft Online-Kartenzahlungen sicher durchführen zu können, jetzt S-ID-Check-App herunterladen. Der neue Sicherheitslevel für Ihre Kreditkarte.

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Online-Banking mit PSD2 – Die Vorteile für Sie:

Mehr Sicherheit

Zum Login in Ihr Online-Banking geben Sie deshalb künftig alle 90 Tage eine TAN ein. Die automatische Abmeldung aus dem Online-Banking erfolgt künftig nicht mehr nach zwölf Minuten, sondern bereits nach fünf Minuten. Da Sie nun regelmäßig eine TAN für Ihren Online-Banking Login benötigen, sollten Sie sicherstellen, kontinuierlich Zugang zu Ihrem TAN Verfahren zu haben – auch wenn Sie unterwegs sind.

Zusammengefasst:

  • Alle 90 Tage eine neue TAN
  • Automatische Abmeldung nach 5 Minuten
  • Zugang zum TAN Verfahren sicherstellen

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Mehr Komfort

Durch intelligente Sicherheitsmaßnahmen sind künftig bestimmte Zahlungsaufträge ohne TAN-Eingabe möglich – zum Beispiel bei Zahlungen zwischen Ihren Zahlungskonten im selben Institut.

Zusammengefasst:

  • Zahlen zwischen Ihren Konten in einem Institut ohne TAN möglich

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Mehr Transparenz

Im Online-Banking gibt es dabei eine neue Funktion, mit der Sie Kontozugriffe von Drittdiensten ganz bequem einrichten und verwalten können. Hier können Sie sehen, welche Zahlungsauslöse- oder Kontoinformationsdienste (z.B. für paydirekt oder giropay) in Ihrem Auftrag auf Ihr Konto zugegriffen haben. Den Zugriff können Sie natürlich weiterhin jederzeit widerrufen.

 

Zusammengefasst:

  • Kontozugriffe über Ihr Online-Banking bequem verwalten

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Mehr Verbraucherschutz

Zahlungsdiensteanbieter müssen dafür Sorge tragen, dass Ihre personalisierten Sicherheitsmerkmale wie Anmeldename, PIN und TAN keinen anderen Parteien zugänglich sind. Es ist Zahlungsdiensteanbietern verboten, Ihre Zahlungsvorgänge oder Sicherheitsdaten zu speichern.

Wenn Sie als Kunde einen Zahlungsdiensteanbieter beauftragen, sind diese zukünftig berechtigt, Ihre Kontozugangsdaten, wie zum Beispiel PIN und TAN, abzufragen.

Zusammengefasst:

  • Personalisierte Sicherheitsmerkmale dürfen keinen anderen Parteien zugänglich sein
  • Zahlungsvorgänge und Sicherheitsdaten dürfen nicht gespeichert werden

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Mastercard und Visa: Ab September 2019 nur noch mit S-ID-Check

Wenn Sie also auch weiterhin uneingeschränkt und sicher mit Ihrer Kreditkarte zahlen wollen, sollten Sie sich jetzt für das Verfahren registrieren.

Alle Informationen zum S-ID-Check

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