Neues im Februar 2022

Der digitale Impfnachweis gilt nur noch für neun Monate – zumindest für alle, die noch nicht geboostert sind. Außerdem kommt ein neuer Corona-Impfstoff auf den Markt und die Olympischen Winterspiele in Peking starten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der digitale Impfpass gilt ab 1. Februar nur noch für neun statt zwölf Monate – zumindest für alle, die bisher noch keine Booster-Impfung erhalten haben.
  • Wer noch gar nicht geimpft wurde, kann bald auf einen neuen Impfstoff zurückgreifen. Novavax, ein Impfstoff auf Proteinbasis, kommt auf den Markt. Der von einigen erhoffte „Totimpfstoff“ ist Novavax allerdings nicht.
  • Am 4. Februar 2022 starten die Olympischen Winterspiele in Peking. Strenge Sicherheitskontrollen und strikte Maßnahmen sollen die Verbreitung von Corona möglichst verhindern.
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Gültigkeit des digitalen Impfnachweises wird verkürzt

Ab 1. Februar 2022 stehen Änderungen beim digitalen Impfnachweis an. Zweifachgeimpfte gelten künftig nur noch neun Monate als vollständig geimpft. Bislang galt das für ein komplettes Jahr. Wer bereits geboostert wurde, ist von dieser Änderung nicht betroffen. Wie lange diese Dreifachgeimpften als vollständig geimpft gelten, ist unklar. Es fehlen noch Studien zum Impfschutz.

Der neue Impfstoff Novavax kommt

Das neue Vakzin Nuvaxovid ist seit 20. Dezember 2021 in der Europäischen Union zugelassen. Am 21. Februar 2022 sollen dabei die ersten Dosen unter dem Markennamen Novavax geliefert werden. Den neuen Impfstoff sehnen einige schon länger herbei, weil sie auf einen sogenannten „Totimpfstoff“ warten. Novavax funktioniert allerdings auf Proteinbasis. Es gehört damit weder zu den mRNA- noch zu den Vektorimpfstoffen, ist aber auch kein klassischer „Totimpfstoff“. Das Verfahren auf Proteinbasis ist umfangreich erforscht und wird schon lange zur Bekämpfung von Hepatitis B und Keuchhusten eingesetzt.

Mit einer bisher festgestellten Wirksamkeit von rund 90 Prozent scheint das Vakzin sicher gegen das Coronavirus zu wirken – auch wenn die Datenlage in Bezug auf Omikron noch nicht ganz geklärt ist.

Für Beschäftigte im Pflegebereich und Gesundheitssektor soll ab Mitte März 2022 daher eine Impfpflicht in Kraft treten. Diese Berufsgruppe werde daher primär bei der Vergabe des Novavax-Impfstoffes bevorzugt.

Die Olympischen Winterspiele starten

Die Olympischen Winterspiele in Peking beginnen. Vom 4. bis 20. Februar 2022 werden knapp 2.900 Athletinnen und Athleten in Peking erwartet. Damit die Wettkämpfe in 15 Disziplinen der sieben Wintersportarten durchgeführt werden können, achtet China streng auf Sicherheit und hat strikte Kontrollen vorgesehen. Geimpfte Sportlerinnen und Sportler müssen nach dem Eintreffen in Peking allerdings nur in Quarantäne, wenn ein PCR-Test nach der Einreise positiv ausfällt.

Zuletzt war diskutiert worden, wie Hygienemaßnahmen während der Spiele eingehalten werden können. Das Internationale Olympische Komitee und die Verantwortlichen in China nehmen das Risiko in Kauf.

Die Förderung für weniger energieeffiziente Bauprojekte ist gestoppt

Schon seit dem 24. Januar 2022 sind die Förderungen für weniger energieeffiziente Bauprojekte gestoppt – ursprünglich hätten die Programme bis zum Monatswechsel laufen sollen. Bauherren, die für ihre Projekte den KfW-Standard 55 für Effizienzhäuser verwenden, erhalten dabei vorerst von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) keine Zuschüsse oder Darlehen mehr. Das Geld will man stattdessen für Projekte verwenden, die mehr CO2 einsparen. Die Bundesregierung plant, die Förderlandschaft insgesamt neu aufzustellen.

Die Steuererklärung kann noch etwas warten

Für alle, die ihre Steuererklärung durch eine Steuerberaterin beziehungsweise einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lassen, war die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2020 zunächst bis zum 28. Februar 2022 verschoben worden. Nun wird sie um weitere drei Monate verlängert. Letzter Abgabetermin ist demnach der 31. Mai 2022. Auch für die Einkommenssteuererklärung 2021 gibt es mehr Zeit. Die Frist läuft bis Februar 2023.

Jedoch: Wer seine Steuererklärung für 2021 selbst macht, muss diese fristgerecht am 31. Juli 2022 – ohne weitere Verlängerung – abgeben.

Die Ausbildungsprämie soll Betriebe unterstützen

Wer einen Betrieb leitet und trotz Pandemie weiterhin Arbeitskräfte ausbildet, kann eine Ausbildungsprämie beantragen. Voraussetzung: Der Betrieb muss selbst aufgrund der Corona-Pandemie von Umsatzrückgang oder Kurzarbeit betroffen gewesen sein.

Die Standardprämie umfasst 4.000 Euro pro Ausbildungsvertrag. Die Ausbildungsprämie Plus mit 6.000 Euro erhält, wer zusätzliche Ausbildungsplätze schafft. Dies gilt für bereits begonnene sowie zukünftig startende Ausbildungen zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 15. Februar 2022.

Onlineshopping mit Kreditkarte wird sicherer

Beim Bezahlen mit der Kreditkarte im Onlineshopping greift dabei bislang ab einem Warenwert von 250 Euro die sogenannte starke Kundenauthentifizierung (SCA). Zum 15. Februar sinkt diese Grenze nun auf 150 Euro. Wer mehr als diese 150 Euro online per Kreditkarte bezahlt, muss die Onlinezahlung zusätzlich durch einen sogenannten zweiten Faktor bestätigen – beispielsweise mit einer TAN, einem Passwort, via Fingerabdruck oder per Gesichtserkennung am Smartphone.

 

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Quelle: Sparkasse.de
(Stand 27.01.2022)

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