Neues im Mai 2022

Einfacheres Einkaufen im Supermarkt durch einfachere und verständliche Etikettierung, mehr Werbetransparenz und Widerrufsrechte: Der Mai 2022 gilt dem Verbraucherschutz.


Mehr Verbraucherschutz in vielen Bereichen:

Einfachere Rabattetiketten im Supermarkt

Gegen die Lebensmittelverschwendung: Rabattierungen von Lebensmitteln im Einzelhandel werden dabei nach dem neuen Gesetzesentwurf simpler umgesetzt. Naht das Mindesthaltbarkeitsdatum, wird angegeben, um wie viel Prozent der Preis sinkt. Der neue Gesamtpreis und der Grundpreis müssen nicht mehr ausgeschildert werden, ein einfaches „-20 %“ ist dann als Etikettierung ausreichend. Das spart Zeit und Aufwand bei Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Einige Supermarktketten setzen die neue Regel bereits um. Laut Verbraucherzentrale seien Preise für Verbraucher und Verbraucherinnen jedoch ohnehin nicht mehr vergleichbar. Hier und da lässt sich aber sicher ein Schnäppchen machen. Denn viele Lebensmittel sind auch lange nach dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch genießbar.

Einführung von Grundpreisen in einheitlichen Maßeinheiten

Das Preislabyrinth lichtet sich zusätzlich ab dem 28. Mai 2022. Die neue Preisverordnung legt fest, dass die Grundpreise von Einzelhandelsprodukten in vergleichbaren Einheiten angegeben werden müssen, nämlich in Kilogramm oder Liter. Preisschilder mit einer vergleichenden 100-Gramm-Angabe sind dann verboten. Auch Energie- und Spritpreise fallen unter das neue Gesetz: Dort gelten dann Grundpreise wie Liter und Kilowattstunde, statt Angaben wie etwa Hektoliter, Joule, Watt oder Volt. In anderen Produktkategorien gelten die Angaben Meter, Quadratmeter oder Kubikmeter – im Fokus immer die Vergleichbarkeit.

Neuerungen im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb

Ab dem 28. Mai 2022 werden Verbraucher und Verbraucherinnen durch eine Neuerung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb noch stärker vor lästiger Telefonwerbung, lockenden Angeboten und falschen Qualitätssiegeln geschützt. Anbieter und Anbieterinnen, die telefonisch Werbung machen, müssen genau dokumentieren, dass die angerufene Person dem Werbeanruf zugestimmt hat. Diese Einwilligung muss anschließend 5 Jahre lang aufbewahrt werden. Verstößt man zukünftig gegen das Gesetz, werden Bußgelder fällig. Der unlautere Wettbewerb muss seitens der Verbrauchenden nachgewiesen werden. Wichtig hierbei: Die Verjährungsfrist liegt bei 6 Monaten.

Mehr Transparenz beim Online-Einkauf

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie die Reihenfolge, in denen Ihnen Produkte angezeigt werden, zustande kommt? Shop-Anbieter und Anbieterinnen müssen ab Ende Mai die Kriterien des Rankings transparent darstellen. Das gilt auch für Vergleichsportale. Zudem muss ersichtlich sein, ob es sich um einen Direktverkauf, einen Weiterverkauf oder ein Angebot einer Privatperson handelt. Händlerinnen und Händler müssen zudem die Echtheit von Bewertungen sicherstellen und darüber Auskunft geben, auf welchem Weg die Echtheitsprüfung gewährleistet wird. Auch wenn sich der Online-Preis je nach Region unterscheidet, muss das kenntlich gemacht werden.

Keine Sofortkasse mehr für Geschäfte an der Haustür

Mit Verträgen zwischen Tür und Angel ist somit nun Schluss. Ab dem 28. Mai 2022 müssen zudem Verkäufer und Verkäuferinnen, die Produkte über den direkten Kontakt an der Haustür vertreiben, einen Tag abwarten, bis der Vertrag final abgeschlossen werden kann. Haben Sie sich zur Unterschrift eines Vertrags hinreißen lassen, können Sie diesen nun auch einfacher widerrufen.

Mehr Werbetransparenz auf Kaffeefahrten

Anbieter und Anbieterinnen von Kaffeefahrten müssen ab Ende Mai 2022 bereits in ihrer Werbung auflisten, wo Veranstaltungen stattfinden, wie sie Teilnehmern und Teilnehmerinnen kontaktiern können und welche Ware angeboten wird. Einige Produktgruppen werden jedoch vom Angebotsspektrum strikt ausgeschlossen: Medizinprodukte, Nahrungsergänzungsmittel, Finanzdienstleistungen, Versicherungen und Bausparverträge.


Corona: Auslauf der Arbeitsschutzverordnung

Stichtag ist der 25. Mai 2022. Dann läuft die Corona-Arbeitsschutzverordnung aus. Theoretisch sind dann die Regeln, die eine Corona-Infektion am Arbeitsplatz ausschließen sollen, hinfällig. Aktuell wird jedoch noch diskutiert, ob diverse Schutzmaßnahmen über das Datum hinaus bestehen bleiben. Über das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhalten Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin stets aktuelle Auskünfte zu den Entwicklungen.
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Steuererklärung für 2020 bis 31. Mai einreichen

Falls Sie 2020 in Kurzarbeit waren, mussten Sie Ihre Steuererklärung bis zum 31. Oktober 2021 abgeben. Haben Sie jedoch eine Steuerberatung in Anspruch genommen, ist Ihre Steuererklärung zum 31. Mai 2022, also zum Ende des Monats, fällig.
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Bierpreis erhöht sich

Viele Preise steigen, auch der für Bier. Vor allem die alkoholischen Getränke der Radeberger-Gruppe und der Bitburger-Braugruppe sind dadurch betroffen. Händler und Händlerinnen müssen 6 bis 7 Euro mehr pro 100 Liter Bier bezahlen. Vermutlich wird diese Erhöhung direkt an Verbraucher und Verbraucherinnen weitergereicht.
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Die Volkszählung startet am 15. Mai

Haben Sie Post vom Statistischen Bundesamt erhalten, ist das kein Zufall. Am 15. Mai 2022 startet die Volkszählung. Etwa 10 Millionen Deutsche wurden zufällig ausgewählt und um Auskunft über ihre Ausbildung und Arbeitssituation gebeten. Die Zählung wurde aufgrund der Pandemie um ein Jahr verschoben.
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Feiertage im Mai

Während der 1. Mai 2022 auf einen Sonntag fällt, können Sie über Himmelfahrt dabei ein langes Wochenende genießen. Nehmen Sie nach dem gesetzlichen Feiertag am 26. Mai am Freitag, den 27. Mai einen Urlaubstag, wartet ein verlängertes Wochenende auf Sie.

 

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Quelle: Sparkasse.de
(Stand: 28.04.2022)

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